Full text : Preußisches Landbuch

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bei  welchem  Boehl  in  seiner  Jugend  in  Pension  gewesen,  und  wodurch ­
  ihm  der  Ort  sehr  werth  geworden  war;  b)  in  2200  Thlr.,  welche
zur  Gründung  einer  besonderen  Stiftung  zur  jährlichen  Unterstützung
von  Hülssbedürstigen  jeden  Standes  oder  von  Hospitaliten  der  Stadt
Ueckermünde  verwendet  werden  sollen;  c)  in  1000  Thlr.,  deren  Zinsen
zu  Schulgeld  für  arme  Kinder  der  Stadt  Ueckermünde  bestimmt  sind;
d)  in  2200  Thlr.,  welche  der  Armenkaffe  zu  Straßburg  U.  M.  behufs ­
  Gründung  einer  besonderen  Stiftung  zur  jährlichen  Unterstützung
von  Hülssbedürstigen  jedes  Standes  oder  von  Hospitaliten  vermacht
sind.  Die  Legate  b.  c.  d.  waren  1864  noch  mit  einem  Nießbrauch
behaftet.
Böhlendorffsche  Stipendien.
Der  verstorbene  Wirkl.  Geh.  Ober-Finanz-Rath  und  Provinzial-Steuer-Direktor
  Böhlendorfs  zu  Stettin  begründete  Stipendien  für  zwei  junge
Leute,  welche  sich  dem  höhern  Gewerbe  widmen  und  zu  dem  Ende  die
dortige  Gewerbeschule  besuchen  wollen.  Stiftungsmäßig  soll  das  Stipendium ­
  immer  nur  für  die  Dauer  des  Zeitraums  gewährt  werden,
der  zur  Ausbildung  in  gedachter  Schule  grundsätzlich  angenommen  wird.
Von  den  sich  darum  Bewerbenden  sollen  bei  gehöriger  Qualifikation
dazu  diejenigen  den  Vorzug  haben,  deren  Väter  bei  der  indirekten
Steuer-Verwaltung  in  Pommern  angestellt  sind,  oder  angestellt  waren
und  gestorben  sind.  Die  Kuratel  über  die  Stiftung  und  die  Vergebung
der  Stipendien  ist  der  Königl.  Regierung  übertragen.  Die  Stipendien
werden  zum  Jahrcsbetrage  von  je  150  Thlr.  für  die  höheren  Hauptklassen ­
  wenigstens  auf  2  Jahre  bewilligt  und  die  Entscheidung  über  die
Bewilligung  erfolgt  nach  Abhaltung  der  Aufnahme-Prüfung.
v.  Böhm«Bezing,
Rittergutsbesitzer  in  Berlin,  schenkte  (1864)  ein  Kapital  von  100  Thlr.,
dessen  Zinsen  eine  würdige  und  bedürftige  Person  in  Schweinitz,
Kreis  Grünberg,  beziehen  soll.
B  ö  h  m  s  ch  e  Fundation.
Der  Kaufmann  Johann  Gottfried  Böhm  in  Bolkenhain  setzte  bei  Gelegenheit ­
  der  Feier  seines  fünfzigjährigen  Bürger-Jubiläums  am  27.
Septbr.  1861  100  Thlr.  mit  der  Bestimmung  aus,  daß  die  Stiftung
den  Namen  „Kaufmann  I.  G.  Böhm  schc  Fundation"  erhalte  und  die
Zinsen  derselben  alljährlich  am  27.  September  an  Bürger  der  Stadt
Bolkenhain,  welche  ihr  fünfzigjähriges  Bûrger-Jubiläumşş  bereits  erlebt
haben  und  in  dürftigen  Verhältnissen  sich  befinden,  vertheilt  werden.
BOhmsches  Legat.
Der  ehemalige  Stadt-Syndikus  Johann  David  Böhm  (zn  Kletschkau
t  1840)  legirte  8000  Thlr.  für  verschämte  Arme  und  andere  nothleidendc
  Personen,  besonders  ohne  ihre  Schuld  herunter  gekommene
Familien  der  Stadt  Schweidnitz,  sie  mögen  im  Besitz  eines  Grundstückes ­
  sein  oder  nicht  und  ohne  allen  Unterschied  der  Religion  in  der
Art,  daß  die  Zinsen  des  Kapitals  à  4  pCt.  in  10  Raten  von  je  12
            
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