Full text : Preußisches Landbuch

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freie  Kost,  Wohnung  und  sonstige  Studien-Mittel  in  einem  gemeinschaftlichen ­
  Lokal  unter  der  erziehenden  Leitung  eines  Geistlichen  (Inspektors) ­
  zu  gewahren  (vgl.  Collegium  Ludgerianum).  Endlich  lcgirte
er  d)  für  den  Armen-Fonds  zu  Hopsten  2000  Thlr.;  für  die  Küsterei
300  Thlr.;  für  die  Hauptschule  der  Knaben  300  Thlr.;  für  die  Haupt-Mädchenschule
  250  Thlr.  ;  für  den  Organisten-Fonds  500  Thlr.
Aline  Bonzel,
unverehelicht,  schenkte  (1804)  dem  bischöflichen  Stuhl  zu  Paderborn
mehrere  in  der  Steuergemeinde  Olpe  gelegene  Grundstücke  nebst  den
darauf  befindlichen  Gebäuden  im  Gesammtwerthe  von  etwa  10,000  Thlr.
Die  freie  und  unentgeltliche  Bcnntzung  dieser  Grundstücke  rc.  soll  der
Genossenschaft  der  armen  Franziskanerinnen  daselbst  zum  Zweck  der
Erziehung  armer  verlassener  oder  verwahrloseter  Kinder  in  der  Stadt
Olpe  verbleiben.
Adrian  v.  Borcke,
kaiserlicher  Kammergerichts-Assessor  zu  Spcicr,  begründete  im  Jahre
1004  die  v.  Borcke-  Regcnwaldeschen  Stiftungen,  welche  zur  Zeit  ein
Kapital-Vermögen  von  34,000  Thlr.  haben.  Sie  bezwecken,  dem  Pfarrern ­
  auf  bestimmten  Stellen  die  Ausbildung  ihrer  Söhne  durch  Stipendien ­
  zu  ermöglichen.  Theilweise  gewähren  sie  armen  Einwohnern
der  alt  v.  Borcke  scheu  Güter  Unterstützungen  nlld  treuen  Dienstboten ­
  Prämien.  Rendant  der  Stiftungen  ist  der  jcdeslnalige  erste  Prediger ­
  in  Regenwalde;  Kollator  ist  zur  Zeit  der  Hauptmann  v.  Borcke
auf  Reselkow.
Hans  Albrecht  v.  Borcke,
Obermarschall  zu  Königsberg,  bestimmte  5000  Mark  für  fünf  Knaben,
welche  tüchtige  ingenia  zum  Studiren  hätten,  und  zwar  aus  des  Stifters ­
  Einsassen  und  für  Prediger-Söhne  mit  einem  Genus;  auf  vier
Jahre,  dergestalt,  das;  die  Kollation  der  Universität  und  dem  altstädtischen ­
  Magistrat  gemeinschaftlich  zustehen  sollte.  Später  wurden  die  Antheile ­
  getheilt.  Die  Universität  verwaltet  für  sich  666  Thlr.  60  Gr.,
deren  Zinsen  unter  3  Studirende  zu  gleichen  Theilen  vertheilt  werden,
das  klebrige  des  Fonds  ist  dem  Magistrat  zugefallen.  In  Ermangelung ­
  solcher  Individuen,  welche  ans  den  v.  Borckeschen  Gütern  geboren, ­
  werden  die  drei  Stipendien  nach  dem  Rezeß  vom  7.  Januar  1628
an  Söhne  von  Professoren,  dann  an  Kinder  der  Rechtsverwandten  oder
der  Prediger  aus  Königsberg  und  endlich  an  andere  Einzöglinge  konferirt.
  Das  bei  der  Universität  verwaltete  Kapital-Vermögen  bestand
1338  (Koch  II.  549)  in  6031  Thlr.;  von  den  Zinsen  wurden  zwei
Stipendien  zu  12  Thlr.  vergeben,  der  Rest  zur  Verstärkung  des  Fonds
kapitalisirt.
Sophie  Henriette  v.  Borcke,
Fräulein,  setzte  im  Jahr  1783  ein  Kapital  von  100  Thlr.  ans,  dessen
Zinsen  mit  5  Thlr.  jährlich  zu  Schulgeld  und  zur  Anschaffung  der
nöthigen  Schulbücher  für  arme  Kinder  der  Stadt  Wangerin  und  des
Dorfes  Polchow  verwendet  werden  sollen.
            
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