6. Die angebliche Bestimmung der Preise durch Angebot und Nachfrage. 183
Man denke z. B. an den Preis von etwa in gleichem Umfang wie bisher
begehrtem in der Regel aber nur auf Bestellung gearbeiteten Dienstanzügen
gewisser Beamtenkategorien. Steigen die Produktionskosten dieser Anzüge, so
wird der Preis regelmäßig in die Höhe gehen, obwohl sich bezüglich des Angebots
und der Nachfrage kaum etwas ändert. Denn begehrt werden solche Anzüge nach
Maßgabe des Aufrückens in die bezüglichen dienstlichen Stellungen. Und dieses
Aufrücken ist von jenen Kostenänderungen unabhängig. Angeboten aber werden
solche Anzüge regelmäßig überhaupt nicht, sondern nur auf Bestellung gefertigt.
Daneben werden z. B. die Verbandspreise, wie die Beiträge von
Vereinsmitgliedern an ihren Verein oder die regelmäßigen Zahlungen von Meliora-
tions-, Deich- oder Waldschutzgenossen an ihre Verbands- oder Genossenschaftskasse
usw. von Angebot und Nachfrage gar nicht berührt.
Statt also allgemein zu sagen: „der Preis werde durch das Verhältnis von
Angebot und Nachfrage bestimmt", dürfen wir im Grunde nur sagen, daß g e -
wissen Wandelungen in dem Verhältnis der als Angebot und Nachfrage
bezeichneten Momente die Tendenz eigen ist, gewisse Wandelungen auch in der
Preisgestaltung herbeizuführen, und daß z. B. Steigerungen der „Nachfrage" und
Verringerungen des „Angebots" die Preise zu erhöhen, entgegengesetzte Wande
lungen sie herabzudrücken, tendieren. In dieser Beschränkung kann jenes Schlag
wort aus den erwähnten Gründen gute Dienste leisten, darüber hinaus nicht.
Überhaupt sind die „Preismomente" gar nicht generell zu gliedern, sondern es
sind von vornherein verschiedene Kategorien von Preisen zu scheiden, und für d i e s e
die Preismomente zu bestimmen. So sind z. B. auseinander zu halten einerseits
Spezial- oder Einzelpreise, d. h. solche, denen gegenüber es auf beiden
Seiten an Konkurrenz gebricht, daneben Monopol- oder Vorzugspreise,
d. h. solche, denen gegenüber ein Mitwerben auf einer Seite gar nicht oder nur in
geringem Maße vorhanden ist, und endlich K o n k u r r e n z p r ei s e i. e. S., d. h.
solche, bei denen auf beiden Seiten wirksames Mitwerben stattfindet. Und inner
halb jeder dieser einzelnen Kategorien ist nach den bezüglichen Preisbestimmungs-
gründen zu forschen.
Scharfe, feste Grenzen scheiden freilich auch diese Kategorien nicht. Im Gegen
teil, fast alle „Konkurrenzpreise" sind in gewissem Sinne Monopol- oder
Vorzugspreise. Und umgekehrt sind die meisten „Monopolpreise", wie z. B. jene, an die
wir denken, wenn wir vom Monopole der Apotheker, Verlagshändler, durch Patent
geschützten Gewerbetreibenden rc. oder von der Monopolstellung unserer Bahnen,
Kanäle, Gas- und Wasserleitungen rc. sprechen, zum großen Teile beeinflußt
von „beiderseitiger" Konkurrenz: die Kanaltransportpreise z. B. beeinflußt von der
Konkurrenz der Bahnen, die Preise dieser beeinflußt von den Preisen des Wasser
transports, der Gaspreis beeinflußt von der Konkurrenz der Petroleumhändler rc.
Wer also feste, scharfgezogene Grenzlinien zur Bedingung solcher Scheidungen wie
der hier in Rede stehenden machen wollte, mühte auch die vorhin empfohlene
Trennung verwerfen. Indessen wird ja mit Forderungen solcher Art außerhalb des
Gebiets der exakten Wissenschaften überhaupt nur wenig erreicht. Im allgemeinen
muß es genügen, in solchen Scheidungen die wesentlich st en Eigentümlich
keiten der einzelnen Erscheinungen zum Ausdruck zu bringen. Und das allein
war auch im vorliegenden Falle beabsichtigt.