vom I. August 1838 ab auch diese Beschränkung aufhörte und die wirkliche
Freilassung erfolgte.
Ungeachtet des Vertrages von 1817 schloß die spanische Regierung
ihre Augen gegenüber der Fortdauer des Sklavenhandels. Die Engländer
ergriffen deshalb gewaltsame Maßregeln in Cuba, in Folge deren diejenigen
Schwarzen, welche den Sklavenschiffen abgejagt und von den Engländern
eigenmächtig au's Sctitb gesetzt waren, zur Verfügung des Gouverneurs
gestellt wurden. Dieser überließ sie, dem Namen nach als freie Arbeiter,
den Pflanzern gegen eine Vergütung von 6—7 Unzen Gold pro Kopf
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dem Gouverneur wieder vorzustellen; hatte daun der Manu keine Arbeit,
die ihn ernährte, erlernt, so wurde er abermals dem Pflanzer auf einige
Jahre überlassen. Da nun die Neger aus freien Stücken nicht leicht eine
Beschäftigung zu erlernen geneigt sind, so blieb der Manu, obwohl dem
Namen nach ein Freier, d. i. ein emancipado, sein ganzes Leben lang doch
in Wirklichkeit Sklave; seine Lage war sogar noch übler, weil Niemand sich
seiner annahm und seine Person stets zur freien Verfügung des Gouver
neurs stand. .
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tit den französischen Colonien, im Jahre 1870 auch in den Vereinigten
Staaten von Amerika nach langent und hartem Kampfe. Im Jahre 1871
folgte bstit.it Brasilien mit der gleichen Maßregel, ebenso Dänemark,
Schweden, die Niederlande auf ihren westindischen Besitzungen; endlich
bequemte sich 1873 auch Spanien dazu, aber nur bezüglich der Insel Por-
torico. Auf Cuba hatten inzwischen die Verhältnisse eine verhängnitzvolle
Wendung genommen.
Schon im Eingänge wurde erwähnt, daß die Negersklaven vielfach
zu Aufständen gereizt wurden. So entdeckte man im Jahre 1812 die weit
verzweigte Verschwörung des Aponte, eines freien Negers, und konnte sie
nur mit blutiger Strenge unterdrücken. Unter späteren Unruhen ist dann
bemerkenswerth die vom Jahre 1844 in dem Bezirke von Matanzas, und
die von 1848 bei Gelegenheit der Freilassungen in dem französischen West-
indien. Der Geueral-Capitaiu Pezuela erklärte zwar 1854 bei seinem
feierlichen Einzüge in Havana: die Aufhebung der Sklaverei sei eine
Ehrensache für Spanien und müsse erreicht iverden; er befahl auch, die
emancipados in Freiheit zu setzen, so daß sie über ihre Arbeit zu eigenem
Nutzen verfügen könnten. Allein alle diese Bestrebungen scheiterten au dem
Widerstände der Pflanzer. Das Pronunciamento des General Prim zu
Cadix im Jahre 1868 erweckte Anfangs nette Hoffnungen. In Madrid
trat der gesetzgebende Körper zusammen, au ivelchem auch Cubanische Ab
geordnete Theil nahmen. Eitt Antrag aus Aufhebung der Sklaverei wurde
abgelehnt: durch das Gesetz vom 4. Juli 1870 — die sogenannte ley Mo-