Full text : Die Zucker-Industrie auf Cuba

vom  I.  August  1838  ab  auch  diese  Beschränkung  aufhörte  und  die  wirkliche
Freilassung  erfolgte.
Ungeachtet  des  Vertrages  von  1817  schloß  die  spanische  Regierung
ihre  Augen  gegenüber  der  Fortdauer  des  Sklavenhandels.  Die  Engländer
ergriffen  deshalb  gewaltsame  Maßregeln  in  Cuba,  in  Folge  deren  diejenigen
Schwarzen,  welche  den  Sklavenschiffen  abgejagt  und  von  den  Engländern
eigenmächtig  au's  Sctitb  gesetzt  waren,  zur  Verfügung  des  Gouverneurs
gestellt  wurden.  Dieser  überließ  sie,  dem  Namen  nach  als  freie  Arbeiter,
den  Pflanzern  gegen  eine  Vergütung  von  6—7  Unzen  Gold  pro  Kopf
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dem  Gouverneur  wieder  vorzustellen;  hatte  daun  der  Manu  keine  Arbeit,
die  ihn  ernährte,  erlernt,  so  wurde  er  abermals  dem  Pflanzer  auf  einige
Jahre  überlassen.  Da  nun  die  Neger  aus  freien  Stücken  nicht  leicht  eine
Beschäftigung  zu  erlernen  geneigt  sind,  so  blieb  der  Manu,  obwohl  dem
Namen  nach  ein  Freier,  d.  i.  ein  emancipado,  sein  ganzes  Leben  lang  doch
in  Wirklichkeit  Sklave;  seine  Lage  war  sogar  noch  übler,  weil  Niemand  sich
seiner  annahm  und  seine  Person  stets  zur  freien  Verfügung  des  Gouverneurs ­
  stand.  .
Wb  noe#?,  im  Sa#  1848,  etfoÏQte  bie  W#uiiQ  bet  sfíaüetet
tit  den  französischen  Colonien,  im  Jahre  1870  auch  in  den  Vereinigten
Staaten  von  Amerika  nach  langent  und  hartem  Kampfe.  Im  Jahre  1871
folgte  bstit.it  Brasilien  mit  der  gleichen  Maßregel,  ebenso  Dänemark,
Schweden,  die  Niederlande  auf  ihren  westindischen  Besitzungen;  endlich
bequemte  sich  1873  auch  Spanien  dazu,  aber  nur  bezüglich  der  Insel  Portorico.
  Auf  Cuba  hatten  inzwischen  die  Verhältnisse  eine  verhängnitzvolle
Wendung  genommen.
Schon  im  Eingänge  wurde  erwähnt,  daß  die  Negersklaven  vielfach
zu  Aufständen  gereizt  wurden.  So  entdeckte  man  im  Jahre  1812  die  weitverzweigte ­
  Verschwörung  des  Aponte,  eines  freien  Negers,  und  konnte  sie
nur  mit  blutiger  Strenge  unterdrücken.  Unter  späteren  Unruhen  ist  dann
bemerkenswerth  die  vom  Jahre  1844  in  dem  Bezirke  von  Matanzas,  und
die  von  1848  bei  Gelegenheit  der  Freilassungen  in  dem  französischen  Westindien.
  Der  Geueral-Capitaiu  Pezuela  erklärte  zwar  1854  bei  seinem
feierlichen  Einzüge  in  Havana:  die  Aufhebung  der  Sklaverei  sei  eine
Ehrensache  für  Spanien  und  müsse  erreicht  iverden;  er  befahl  auch,  die
emancipados  in  Freiheit  zu  setzen,  so  daß  sie  über  ihre  Arbeit  zu  eigenem
Nutzen  verfügen  könnten.  Allein  alle  diese  Bestrebungen  scheiterten  au  dem
Widerstände  der  Pflanzer.  Das  Pronunciamento  des  General  Prim  zu
Cadix  im  Jahre  1868  erweckte  Anfangs  nette  Hoffnungen.  In  Madrid
trat  der  gesetzgebende  Körper  zusammen,  au  ivelchem  auch  Cubanische  Abgeordnete ­
  Theil  nahmen.  Eitt  Antrag  aus  Aufhebung  der  Sklaverei  wurde
abgelehnt:  durch  das  Gesetz  vom  4.  Juli  1870  —  die  sogenannte  ley  Mo-
            
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