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Die Steuerkritik ist es auch gewesen, welche einen Yau-
ban %u ökonomischen Beobachtungen und Untersuchungen ver
anlasst hat. Dieser etwas ältere Zeitgenosse Boisguilleberts
hatte die entscheidenden Schriften des letzteren bereits vor sich
liegen, als er sein Buch über den allgemeinen Zehnten (Dîme
royale) abfasste. Dies geschah 1698, während die Veröffent
lichung erst 1707 erfolgte. Der loyale Mann, der Ludwig XIV
einen grossen Dienst zu leisten glaubte, sah sich in Folge die
ser Schrift alle Anerkennung entzogen, die ihm ein Leben
voll Hingebung und geschichtlich bedeutender Thätigkeit in
einer andern Richtung erworben hatte. Er, dessen Verdienste
um das Festungswesen und die Kriegs Wissenschaft so gross,
waren, dass man ihm im Hinblick auf dieselben sogar seine
Ehrlichkeit, Freimüthigkeit und Humanität verzieh, musste nun
erfahren, dass ein redlich gemeintes Wort über die Zustände
nicht zu seinem Amt gehörte. Tief gekränkt starb er nach
kurzer Frist, Seine Arbeit aber wird ungeachtet ihrer Fehler
ein wichtiges Denkmal bleiben, aus welchem sich zuverlässiger
als aus Boisguilleberts Schriften einige Züge der thatsächlichen
Zustände entnehmen lassen. Er hatte die Dinge mit den Augen
eines ruhigen und fest einherschreitenden Mannes gesehen.
Die Gereiztheit und sanguinische Beweglichkeit Boisguilleberts
war ihm fremd. Der Erfinder so mancher Mittel der Ingenieur
kunst, der seine Fähigkeiten vor so vielen Festungen erprobt
hatte, sah auch auf das ökonomische Schlachtfeld seiner Zeit
mit dem entschlossenen Blick eines Mannes, der den im
testen Umfang und nach allen Richtungen festgestellten Be
schaffenheiten des Terrains gerecht werden will. Ist nun auch
sein Mittel nur unvollkommen ausgefallen, so haben doch seine
Beobachtungen einen bedeutenden Werth. Sein Vorschlag, das
Steuersystem durch eine Zehntabgabe beinahe zu erschöpfen
und zu ersetzen, ist freilich von wenig Erheblichkeit. Jedoch
war in diesen nach allen Richtungen verallgemeinerten, zum
Thoil in Natura, zum Theil in Geld zu erhebenden 5 bis 10
Procent des Ertrages auch eine eigentliche Einkommensteuer
mit eingesohlossen. Die Naivetät, mit der er die Steuerbe-
freiungen durchgängig beseitigt und „die grossen un
liehen Perrücken” nicht vergessen wissen wollte, war nicht die
jenige der Unschuld im finanziellen Wissen, sondern eine solche,
wie sie oft der tiefsten Brkenntniss der Corruption und dem