Bezirk,
für welchen der Tarif
Geltung hat
Entschädigung
für Wege
Entschädigung
für Werkzeug
Entschädigung
bei unverschuldete m
Aussetzen
Bezirksarbeitsgemein-
schaftderAmtshaupt-
Mannschaft u. Stadt
Plauen im Vogtland
Keine Entschädigung
Keine Entschädigung
Keine Entschädigung
Stadt Warstein in West
falen
Akkordarbeiter erhal
ten: In der 1. Zone
keine Entschädig.,2.
gone 30 Pf. 3. Zone
50 Pf. Lohnarbeiter
über 4 km Stunden
lohn
Nur beiKulturarbei-
ten20,i, des Lohnes
Keine Entschädigung
Badischer Waldbesitzer-
Verband
Nur im Zeitlohn bei
einer Entfernung
von 3 km den Stun
denlohnsatz
Für Werkzeug keine
Entschädigung. Bei
Anschaffung von
SeilenträgtderBe-
sitzcrmindestensdie
Hälfte der Kosten
Bei Tagelohn, wenn
heftiger Regen ein
setzt,2 Stunden über
geleisteteArbeitszeit
Gemeinde Dossenheim
Kreis Heidelberg
Sofern derWeg über
1 Stunde zu lausen
ist, wird die Zeit in
die Arbeitszeit ein
gerechnet
Keine Bestimmungen
im Tarif
Bei stark einsetzendem
Regenwetter u.salls
keine Aussicht aus
Weiterarbeit besteht,
2 Stunden als Zu
schlag für % Tag,
4 Stunden für den
ganzen Tag
Forstreviere Koberg
und Parchau
Keine Bestimmungen
im Tarif
Pro Tag 25 Pf.
Keine Bestimmungen
im Tarif
Fürstliche Hofkammer
im Freistaat Reuß-
Ober- und Unterland
Nur in Ausnahme-
fällen bei sehr weiten
Wegen
60 Ml. jährlich. Au
ßerdem V4 rm Holz
frei zum Werkzeug
Keine Entschädigung
Hofkammer Greiz
Forstrev. Hermanns
grün, Ponlit und
Heinrichsgrün
Keine Entschädigung
84 Mk. jährlich bei
mindestens 10 Ta
gen Arbeit im Mo
nat. Für Keilholz
V-trm pro Jahr frei
Keine Entschädigung
Reichsgräflich Schaff-
gottfches Freistandes
herrliches Kameral-
amt Hermsdorf und
Kynast in Schlesien
Keine Entschädigung
Zum Roden und
SpaltenvonStöcken
wird Arbeitsgerät
zur Verfügung ge
stellt
Keine Entschädigung
Bezirk Pirna in Sachsen
Bei mehr als 3 km
Weg pro Tag wird
1 Stunde bezahlt
20 Pf. pro Tag für
männliche Arbeiter
Keine Entschädigung
Forstverwaltungen
Kreis Landeshut in
Schlesien
Keine Bestimmungen
im Tarif
BeiAnschaffungvon
Geräten wird die
Hälfte der Kosten
vom Arbeitgeber
getragen
Keine Bestimmungen
im Tarif