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Wir dürfen uns daher nicht wundern, dass nirgend eine
Spur von dem Gedanken anzutreffen ist, dass neben dem Ein-,
schnürungssystem auch noch ein Ausdehnungssystom denkbar
sei, welches, anstatt umzukehren und den Trieb der Bevölke
rungsvermehrung niederzudrücken, vorwärts geht, um die
nöthigen Einrichtungen zu treffen, unter denen die etwa unter
den bestehenden Verhältnissen beeinträchtigte Existenzm<)g-
lichkeit erweitert werde. Mal thus stellte zunächst eine theore
tische Hypothese auf, die er durch nichts als ihre eignen Wieder
holungen und Ausmalungen unterstützte. Hierauf zog er aus
derselben nur die eine der beiden möglichen Eolgerungon. Er
entwickelte, wenn der Ausdruck nicht etwa schon zu hoch
gegriffen ist, ein Ilcpressionssystem und vergase, dass aus
seiner voreiligen Voraussetzung praktisch grade das Gegcntheil
von dem, was er beabsichtigte, entnommen werden könnte.
Diese Zweischneidigkeit der in der Hauptvorstellung falschen
Hypothese hat sich später • in vielen socialen Auffassungen
gezeigt.
Die eben vorübergehend zugelassene Annahme, dass die
Idee von der naturgesetzlichen Tendenz zu einer stets unver-
hältnissmässigcn Bevölkerungsvermehrung gültig sei, ist selbst
mit einer andern Vorstellung zu vertauschen, nämlich mit dem
Capacitätsgesetz der Bevölkerung, welches jedoch erst bei der
Behandlung Lists zu erwähnen sein wird. Malthus hat einer
seits ein naheliegendes Vorurtheil, welches dem gewöhnlichen
Menschen Angesichts gesellschaftlicher Stauungsverhältnisse
nicht fremd bleibt, in das Gewand einer Art von Theorie ge
hüllt, und hieran ein Recept geknüpft, für dessen Urheberschaft
ihm die Ehre nicht verkümmert werden soll. Will nun aber
Jemand dennoch die Vorstellungen über den Gang der Bevöl
kerung im Malthusschen Sinn auch nur einen Augenblick als
ein wirkliches Gesetz versuchsweise gelten lassen, so möge er
wenigstens soviel Unterscheidungsvermögen hethätigen, alsnöthig
ist, um eine theoretische Idee von der mit ihr nicht wesent
lich zu verbindenden Gesinnung getrennt zu halten. Die An
nahme eines sogenannten Malthusschen Bevölkerungsgesetzes
würde noch keineswegs eine Gutheissung der Malthusschen Ge
sinnung einzuschliessen brauchen, obwohl thatsächlich die An
hänger des einen auch meist die Vertreter der andern gewesen
sind. Wenigstens ist Letzteres insoweit der Fall, als die Kreise