Full text : Untersuchungen über die Theorie des Preises

kengut  ist  es,  dem  Unternehmer  die  volle  Verantwortung  für  sein  Handeln
aufzuerlegen,  ihn  aber  in  jeder  Weise  zu  fördern,  daß  er  seinen  gesunden
Unternehmergeist,  der  in  der  Vergangenheit  der  Wirtschaft  einen  Antrieb ­
  gab,  dem  Wohle  des  Volksganzen  wieder  dienstbar  mache.  Die  Erhaltung ­
  eines  leistungsfähigen,  seiner  Verantwortung  gegen  die  Gesamtheit ­
  sich  bewußten  Bankierstandes  liegt  im  Interesse  des  Volkswohls.  Daher
muß  die  Stellung  des  Privatbankiers,  der  heute  große  Gebiete  seines  Arbeitsfeldes
  verloren  hat,  sich  wieder  nach  vorwärts  entwickeln.  Rückführung
auf  den  ursprünglichen  und  einen  neuen,  den  Zeitverhältnissen  angepaßten
Aufgabenkreis  muß  angestrebt  werden.  Freilich,  zur  Betreibung  eines
Bankgeschäftes  gehört  ein  großes  Kapital,  und  wenn  an  die  Bankiers  die
Forderung  herantritt,  in  erhöhtem  Maße  Kredite  zu  geben,  so  muß  ihr
Eigenkapital,  müssen  ihre  fremden  Mittel  gestärkt  werden.  Geschieht  dies,
dann  wird  allmählich  ein  neuer  Privatbaukierstand  sich  herausbilden, ­
  der  U  n  t  e  r  n  e  h  m  u  n  g  s  l  u  st  besitzt,  d.  h.  den  Mut,  ein  R  i  s  i  k  o
einzugehen.  Wer  aber  sein  Vermögen  und  seinen  guten  Ruf  einsetzt,  muß
auch  Aussicht  auf  Gewinn  haben,  und  ehrlicher  Gewinn  darf  moralisch  nicht
diffamiert  werden.
Neben  den  Banken,  die  alle  oder  sehr  viele  Geschäftszweige  (Sparten)
betreiben  (Kreditbanken,  Universalbanken,  Omnibanken,  Spekulationsbanken) ­
  —  Arbeits  Vereinigung,  im  Gegensatz  zur  Arbeitsteilung
  im  englischen  Bankgewerbe  —,  gibt  es  Spezialbanken,
wie  die  Notenbanken,  die  Hypothekenbanken,  die  Zahlungsvermittlungsbanken
  (Bank  des  Berliner  Kassenvereins),  die  Überseebanken,  die  Finanzierungsbanken
  Z  usw.,  weiter  Bankfirmen,  die  sich  hauptsächlich  einem
einzigen  Geschäftszweig  widmen  (z.  B.  dem  Börsengeschäft),  die  Branchebanken
  *  2 ),  die  Arbeitnehmerbanken 3 ),  die  Banken  für  besondere  Aufgaben.
i)  Die  Finanzierungsbanken  finanzieren  Unternehmungen  einer  bestimmten
  Branche,  z.  B.  die  Bank  für  Elektrische  Unternehmungen  oder  die
Bank  für  Brauindustrie.  Sie  ähneln  den  Holding-Gesellschaften,
deren  Tätigkeit  in  der  Hauptsache  das  Halten  von  Effekten  ist.
2 1  Die  kurzfristigen  Branchebanken  (auch  Fachbanken  oder  Eingewerbebanken
  genannt),  wie  die  Viehmarktsbanken,  Getreidekreditbanken,
  Landwirtschaftsbanken,  Baubanken,  Hausbesitzerbanken, ­
  finanzieren  einen  bestimmten  Geschäftszweig;  teilweise
sind  sie  aber  später  zum  allgemeinen  Bankgeschäft  übergegangen.
(Fußnote  3  s.  nebenstehende  Seite)
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