kengut ist es, dem Unternehmer die volle Verantwortung für sein Handeln
aufzuerlegen, ihn aber in jeder Weise zu fördern, daß er seinen gesunden
Unternehmergeist, der in der Vergangenheit der Wirtschaft einen Antrieb
gab, dem Wohle des Volksganzen wieder dienstbar mache. Die Erhaltung
eines leistungsfähigen, seiner Verantwortung gegen die Gesamtheit
sich bewußten Bankierstandes liegt im Interesse des Volkswohls. Daher
muß die Stellung des Privatbankiers, der heute große Gebiete seines Arbeitsfeldes
verloren hat, sich wieder nach vorwärts entwickeln. Rückführung
auf den ursprünglichen und einen neuen, den Zeitverhältnissen angepaßten
Aufgabenkreis muß angestrebt werden. Freilich, zur Betreibung eines
Bankgeschäftes gehört ein großes Kapital, und wenn an die Bankiers die
Forderung herantritt, in erhöhtem Maße Kredite zu geben, so muß ihr
Eigenkapital, müssen ihre fremden Mittel gestärkt werden. Geschieht dies,
dann wird allmählich ein neuer Privatbaukierstand sich herausbilden,
der U n t e r n e h m u n g s l u st besitzt, d. h. den Mut, ein R i s i k o
einzugehen. Wer aber sein Vermögen und seinen guten Ruf einsetzt, muß
auch Aussicht auf Gewinn haben, und ehrlicher Gewinn darf moralisch nicht
diffamiert werden.
Neben den Banken, die alle oder sehr viele Geschäftszweige (Sparten)
betreiben (Kreditbanken, Universalbanken, Omnibanken, Spekulationsbanken)
— Arbeits Vereinigung, im Gegensatz zur Arbeitsteilung
im englischen Bankgewerbe —, gibt es Spezialbanken,
wie die Notenbanken, die Hypothekenbanken, die Zahlungsvermittlungsbanken
(Bank des Berliner Kassenvereins), die Überseebanken, die Finanzierungsbanken
Z usw., weiter Bankfirmen, die sich hauptsächlich einem
einzigen Geschäftszweig widmen (z. B. dem Börsengeschäft), die Branchebanken
* 2 ), die Arbeitnehmerbanken 3 ), die Banken für besondere Aufgaben.
i) Die Finanzierungsbanken finanzieren Unternehmungen einer bestimmten
Branche, z. B. die Bank für Elektrische Unternehmungen oder die
Bank für Brauindustrie. Sie ähneln den Holding-Gesellschaften,
deren Tätigkeit in der Hauptsache das Halten von Effekten ist.
2 1 Die kurzfristigen Branchebanken (auch Fachbanken oder Eingewerbebanken
genannt), wie die Viehmarktsbanken, Getreidekreditbanken,
Landwirtschaftsbanken, Baubanken, Hausbesitzerbanken,
finanzieren einen bestimmten Geschäftszweig; teilweise
sind sie aber später zum allgemeinen Bankgeschäft übergegangen.
(Fußnote 3 s. nebenstehende Seite)
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