Full text : Kritische Geschichte der Nationalökonomie und des Socialismus

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Btaltungon  nach  solchen  Gesichtspunkten  zu  gruppircn.  Die
wirklichen  Gebilde  der  Theorie  sowie  die  seetenmassigen
Miniaturvcrsuche,  um  welche  es  sich  handelt,  sind  sich  meist
selbst  so  wenig  klar  gewesen,  dass  sie  jenen  Punkt  gar  nicht
o-chörig  entschieden  haben.  Nur  wo  man  überhaupt  auf  derartio-e
  Thorheiten  gänzlich  verzichtete,  entging  man  auch  einigernm^s^d^
  u^An^^ükmng  imvmnm^^dmn
Verworrenheit.  Die  Natur  der  Verhältnisse  hat  glUcklicherweise
  dafür  gesorgt,  dass  theoretische  Klarheit  und  praktmehe
Durchsichtigkeit  der  Gestaltungen  in  der  Richtung  auf  die  halb-Gommunistischen
  Missgebilde  gar  nicht  möglich  ist.  Eiyoller
und  ganzer  Communismus  lässt  sich  nun  zwar  gleich  einer
Diction  in  ziemlich  festen  Umrissen  vorstellen;  aber  hier  ist
die  Verwirklichung  in  grösserem  Maassstabe  und  nach  dem
Rüde  der  gewöhnlichen  rohen  Anschauungen  innerhalb  der
(Zivilisation  eine  unbedingte  Unmöglichkeit.  Es  bleiben  daher
für  die  communistischen  Bestandtheile  irgend  welcher  Theorien
oder  Associationen  nur  die  Nebelhaftigkeiten  und  Verschleieruimcn
  übrig.  In  den  entsprechenden  Phantasiebildcrn  wissen
die  ^Urheber  nicht,  was  sie  in  Rücksicht  auf  die  strengem
Rcchtsbegriffe  von  Eigonthum  und  Ehe  eigentlich  verzeichnen,
und  in  den  Kinderspielen  der  zugehörigen  Ausführungsversuche
haben  sie  wiederum  kein  deutliches  Bewusstsein  von  den  Rechtsbeziehungen, ­
  nach  denen  die  betreifenden  Gemeinschaften  ihre
Verhältnisse  ordnen.  Eine  relative  Anarchie  ist  daher  auch
regelmässig  das  Schicksal  dieser  socialen  Verbildungen  gewesen.
Von  iener  Einhüllung  der  wichtigsten  Beziehungen  in  unklare
Vorstellungen  kann  man  sich  einen  Begriff  machen,  wenn  man
bedenkt,  wie  es  den  Juristen  zu  ergehen  pffegt,  wenn  sie  bei
der  Prüfung  eines  Gegenstandes  nach  Maassgabe  ihrer  schärferen ­
  Auffassung  von  ungebildeten  Auslassungen  abhängig
werden  WennnunschondieMenschenimgewöhnlichenLauf
der  Dinn-o  die  Rechtsverhältnisse,  die  ihnen  nicht  ganz  geläuhg
sind,  mihr  oder  minder  durchoinandermischon,  so  darf  man  sich
nicht  wundern,  dass  die  phantastischen  Jünger  der  socialen
Alchymistcn,  welche  Eigenthum  und  Ehe  zu  ihrem  Versuchsgegenstand
  machen,  über  ihr  eignes  Treiben  und  die  dabei  obwaltcndcn
  Beziehungen  nicht  die  klarsten  Begriffe  a  en.
Hieraus  erklärt  sich  zum  Theil,  dass  die  Rechenschaftsablegungen ­
  über  die  betreffenden  Experimentalgemeinschaften  so
            
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