B. IV. Abschnitt. Proportionalität und Progression. 303
sowohl diejenigen, die die Steuer als Gegenleistung für die vom
Staate gebotenen Vorteile betrachten, als diejenigen, die deren Maß
in der Leistungsfähigkeit der Staatsbürger erblicken. Neuerdings
auch diejenigen, die die Progression vom Standpunkte der Grenz-
nutzentheorie untersuchten (Sax): nachdem der Wert der Güter mit
deren Menge abnimmt, so fordert das Gleichheit der Opfer, daß
die Steuer der größeren Einkommen in progressiver Weise zu-
nehme *). Wagner empfiehlt die Progression auch zu dem Zwecke,
daß die ungeeigneten Luxussteuern abgeschafft werden sollen. Die
neuere Zeit gelangt von zwei Seiten zu dem Begriff des progres-
siven Steuerfußes: einerseits ist derselbe das notwendige Postulat
der Besteuerung nach der Tragfähigkeit, dann ist derselbe Postulat
der politischen Richtung der Neuzeit. Wenn Stein mit Besorgnis
daran erinnert — obwohl auch er für eine mäßige Progression
ist —, was in Zukunft ein Parlament mit sozialdemokratischer
Mehrheit beschließen könnte, so kann dagegen darauf hingewiesen
werden, daß eben die Schonung der unteren Klassen bei den direkten
Steuern, wo doch auf dem Gebiete der indirekten Steuer es nicht
an Fällen der Progression nach unten fehlt, die Gefährlichkeit
jener Majorität zu vermeiden vermag. Übrigens stehen wir schon
inmitten der von Stein befürchteten Entwicklung, deren Folgen
bald .zu konstatieren sein werden.
21. Geschichtliches. Untersuchen wir das historische Auf-
treten der progressiven Besteuerung, so beobachten wir, daß wir
derselben schon in frühen Perioden der Geschichte begegnen. Nach
der Steuergesetzgebung Solons wurde in der ersten Klasse das
ganze Vermögen besteuert, in der zweiten °/4, in der dritten Sl,
die vierte war steuerfrei. In Florenz wurden bei der decima scalata
14 Stufen unterschieden. Im Jahre 1446 betrug der niedrigste
Steuerfuß 8 Prozent, der höchste 50 Prozent. Guicciardinis
Angabe gemäß benutzten die Medicäer diesen hohen Steuerfuß, um
ihre Feinde zugrunde zu richten. In England wurde in den
Jahren 1435 und 1450 eine Steuer ausgeworfen, welche auf
der untern Stufe 22%, auf der obern 10 Prozent betrug. In
Genf wurde im Jahre 1690 ein progressiver Steuerfuß einge-
führt. Kine sächsische Einkommensteuer vom Jahre 1742 hob
von den kleinsten Einkommen 1 Prozent ein, von den größten
8 Prozent. In Österreich wurde im Jahre 1799 eine Einkommen-
steuer mit 23 Stufen ausgeworfen, welche von 2'/,—20 Prozent
stiegen. Die zweite Klasse der in Österreich im Jahre 1850 ein-
') Stamp (a. a. O0. S. 40) sagt, die progressive Besteuerung hat erst mit
der Grenznutzentheorie ihre reelle, sichere prinzipielle Grundlage erhalten. (?)