Metadata: Das Land der unbegrenzten Möglichkeiten

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liehe Verabredung unter keinen Umständen befugt ist, den 
freien Wettbewerb, dessen Fortdauer im öffentlichen Inter 
esse liegt, zu beeinträchtigen oder gar aufzuheben. Einer 
seits haben Gesetzgebung und Judikatur sich bisher bemüht, 
den Trusts in ihren alten und neuen Formen durch beson 
dere Verbotsgesetze oder durch Gesetzesauslegung den 
Rechtsboden zu entziehen; und anderseits hat die 
„Genialität“ der amerikanischen Anwälte es noch allezeit 
verstanden, die Trusts durch immer wechselnde formale 
Ausgestaltung und Einkleidung den Fangarmen von Gesetz 
und Gericht zu entrücken. Hüben und drüben betont man 
den Grundsatz der „wirtschaftlichen Freiheit“; doch die 
beiden Parteien haben Entgegengesetztes im Auge, wenn 
sie von der „Freiheit, die ich meine“ sprechen! 
Im übrigen findet sich eine klare und einwandfreie 
Definition dessen, was unter einem Trust derzeit zu ver 
stehen ist, nirgends, zumal eine Kodifikation in den Ver 
einigten Staaten nicht besteht. Daher kommt es, daß man 
vielerlei bunt durcheinanderwirft und unterscheidungslos 
Syndikate und Kartelle mit Trusts verwechselt, während als 
Trusts wohl nur solche Organisationen anzusehen sind, die 
sich innerhalb bestimmter Gewerbszweige oder für be 
stimmte Gewerbsgebiete kapitals- und betriebsmäßig ver 
einigt oder gemeinsamer Leitung unterstellt haben — oft 
unter gleichzeitiger Kontrolle des Rohmaterials. Wenn ich 
von dieser Begriffsbegrenzung ausgehe, so komme ich, nach 
genauen per 1. Juni d. J. abgeschlossenen Feststellungen, 
zu der Tatsache, daß die in den Vereinigten Staaten z. Zt. 
arbeitenden Trusts den überwältigenden Nominalbetrag 
von 6,2 Milliarden Dollars aufweisen, wovon allein 2227,8 
Millionen auf die Eisen- und Stahlindustrie, 567 Millionen 
auf die Metallindustrie, 515,6 Millionen auf die Nahrungs 
mittelindustrie entfallen. Jener Betrag von 6,2 Milliarden
	        
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