Full text: Zollhandbuch für die Ausfuhr nach Rußland 1906-1917

6 
81 
Plättchen aus Ebenholz für Klaviertasten durch 
Tischlerarbeit zugerichtet, jedoch noch nicht fertige Tasten — 
nach Art. 61, P. 2 (C. 86, Nr. 3206). 
Parkettafeln aller Art, auch inkrustiert — nach 
Art. 61, P. 2 (C. 86, Nr. 4978). 
Hölzerne Nadeldosen, gedrechselte, ohne Be 
nutzung anderen Materials — nach Art. 61, P. 2 (C. 94, 
Nr. 21 903). 
Gewöhnliche Kästen für Patronenbänder aus Holz, 
mit Lack oder Farbe bedeckt — nach Art. 61, P. 2 (C. 06, 
Nr. 9437). 
Laut Beschluss der Tarifkommission, Nr. 179 vom 
27. März 1907, sind, da bei der Festsetzung des Vertrags 
zolles zu Art. 61, P. 3, des Tarifs, wie aus dem französischen 
Text dieses Punktes hervorgeht, unter Tischler- und Drechsler 
arbeiten mit Malerei nur Arbeiten mit Kunstmalerei (Peinture 
artistique) verstanden sind, — Erzeugnisse aus Holz mit künst 
lerischer Bemalung und Zeichnung — nach Art. 61, P. 3, alle 
in irgend einer anderen Weise bemalten Erzeugnisse dagegen -— 
nach Art. 61, P. 2, einzulassen (C. 07, Nr. 12 598). 
3. Holzschnitzereien (ausser den in P. 4 ge 
nannten); Tischler- und Drechslerarbeit 1 ), ver 
goldet, versilbert und bronziert, oder mit Ver 
zierungen solcher Art, für das Pud 12,— ß 
3. Vertragsgemäss: Holzwaren mit Schnitzarbeit 
(andere als die in P. 4 dieses Art. [67] genannten); 
Tischler- und Drechslerwaren mit Kunstmalerei oder 
vergoldet, versilbert oder bronziert oder mit gemalten, 
vergoldeten, versilberten oder bronzierten Ver 
zierungen, für das Pud S,— II 
Vertragsgemäss bis 18./31. XII. 1915: Aus 3. 
Möbel aus gebogenem Buchenholz, mit eingepressten 
oder eingebrannten Verzierungen, auch montiert, 
ohne weitere in den Punkten 3, 4 und 5 dieses (61.) 
Artikels auf gezählte Bearbeitungen, für das Pud 6,75 II 
Zigarrenwickelformen aus Holz werden nach 
P. 61, P. 3, verzollt (vergl. Protokoll zum Handelsvertrag 
P. 2, Seite 20). 
Hölzerne Schachfiguren, teils Drechsler-, teils 
Schnitzarbeit, ohne Inkrustationen, Einsatzstücke und Ver 
zierungen — nach Art. 61, P. 3, zusammen mit den zugehörigen 
Kästchen; hölzerne Schachbretter ohne Inkrustationen und 
Verzierungen — nach den entsprechenden Punkten des Art 61 
(C. 96, Nr. 15 940). 
Hölzerne Löffel, auch unlackierte — nach Art. 61, 
P. 3 (C. 99, Nr. 6238). 
J ) Im französischen und russischen Text des autonomen 
Zolltarifs: Tischler- und Drechslerarbeit mit Kunstmalerei 
(ouvrages d’ebenisterie et de tourneur avec peinture artistique).
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.