Full text: Kritische Geschichte der Nationalökonomie und des Socialismus

36á 
î-f-hi 
I a. 
energische Hinwegsetzung über die Autorität der verschulten 
Oekonomie gehörte allerdings in beiden Fällen zu der Er 
reichung der bessern Einsicht. Der Schauplatz allein war nicht 
im Stande, die Theorie zu bilden; andernfalls hätten die Lehr 
linge der ökonomischen Scholastik, an denen Nordamerika bis 
auf den heutigen Tag keinen Mangel leidet, doch auch etwas 
davon bemerken müssen. Statt dessen übertrafen und über 
treten sie noch jetzt ihre Lehrherren nur dadurch, dass sie 
die Oberflächlichkeiten der letzteren noch weiter verflachen. 
Doch wir wollen hier nicht einer Kennzeichnung des Ameri 
kanischen Ablegers der specifisch Englischen und nicht einmal 
mehr als Schottisch zu^ bezeichnenden Wirthschaftslehre vor 
greifen. ' 
Nachdem wir das wirthschaftliche Gesetz der Bevölke 
rungsvermehrung als Capacitätstheorie hingestellt haben, müssen 
wir zur Vorbeugung von Verwechselungen ¡mit ¡vermeintlichen 
Bestandtheilen der Malthusschen Vorstellungen noch ausdrück 
lich bemerken, dass die beiden Factor en, welche durch das 
Listsche Gesotz mit einander verglichen werden, die mensch 
lichen Kräfte und die ihnen gegenüberstehenden Bedürfnisse 
sind. Das Gesetz ist daher ein eminent sociales und betritt 
das Verhalten des Menschen zu sich selbst. Das von Natur 
Vorhandene oder Mögliche kommt hiebei nur indirect und in 
zweiter Linie in Frage. Auch ist durchaus mit jenem Gesetz 
nicht gesagt, dass ein Gedränge der Bevölkerung als die Ur 
sache der Veränderung in der wirthschaftlichen Verfassung an 
gesehen werden müsse. Initiative und Zugkraft können in dem 
technischen Fortschritt liegen. Wo aber eine Stauung die 
entscheidende W^endung einleitet, wie wir beispielsweise vor 
ausgesetzt haben, da darf man nicht eigentlich von einem 
Drängen auf die Nahrungsmittel, sondern muss von einem 
Drängen gegen die Schranken des bisherigen Wirthschafts- 
zustandes reden. Eine solche exacte Auffassung erklärt die 
W^irkung des Gesetzes auch da, wo es sich um eine im engem 
Sinne des Worts sociale Weiterbildung der beengten Verhält 
nisse der ökonomischen Verfassung handelt. Doch ist dieser 
Anwendungsfall bei der Erörterung Lists nicht am Orte, und 
wir begnügen uns daher damit, die Idee in ihrer Allgemein 
heit und ohne weitere Verfolgung ihrer historischen Gonse 
quenzen unzweideutig verzeichnet zu haben.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.