Full text : Kritische Geschichte der Nationalökonomie und des Socialismus

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energische  Hinwegsetzung  über  die  Autorität  der  verschulten
Oekonomie  gehörte  allerdings  in  beiden  Fällen  zu  der  Erreichung ­
  der  bessern  Einsicht.  Der  Schauplatz  allein  war  nicht
im  Stande,  die  Theorie  zu  bilden;  andernfalls  hätten  die  Lehrlinge ­
  der  ökonomischen  Scholastik,  an  denen  Nordamerika  bis
auf  den  heutigen  Tag  keinen  Mangel  leidet,  doch  auch  etwas
davon  bemerken  müssen.  Statt  dessen  übertrafen  und  übertreten ­
  sie  noch  jetzt  ihre  Lehrherren  nur  dadurch,  dass  sie
die  Oberflächlichkeiten  der  letzteren  noch  weiter  verflachen.
Doch  wir  wollen  hier  nicht  einer  Kennzeichnung  des  Amerikanischen ­
  Ablegers  der  specifisch  Englischen  und  nicht  einmal
mehr  als  Schottisch  zu^  bezeichnenden  Wirthschaftslehre  vorgreifen. ­
  '
Nachdem  wir  das  wirthschaftliche  Gesetz  der  Bevölkerungsvermehrung ­
  als  Capacitätstheorie  hingestellt  haben,  müssen
wir  zur  Vorbeugung  von  Verwechselungen  ¡mit  ¡vermeintlichen
Bestandtheilen  der  Malthusschen  Vorstellungen  noch  ausdrücklich ­
  bemerken,  dass  die  beiden  Factor  en,  welche  durch  das
Listsche  Gesotz  mit  einander  verglichen  werden,  die  menschlichen ­
  Kräfte  und  die  ihnen  gegenüberstehenden  Bedürfnisse
sind.  Das  Gesetz  ist  daher  ein  eminent  sociales  und  betritt
das  Verhalten  des  Menschen  zu  sich  selbst.  Das  von  Natur
Vorhandene  oder  Mögliche  kommt  hiebei  nur  indirect  und  in
zweiter  Linie  in  Frage.  Auch  ist  durchaus  mit  jenem  Gesetz
nicht  gesagt,  dass  ein  Gedränge  der  Bevölkerung  als  die  Ursache ­
  der  Veränderung  in  der  wirthschaftlichen  Verfassung  angesehen ­
  werden  müsse.  Initiative  und  Zugkraft  können  in  dem
technischen  Fortschritt  liegen.  Wo  aber  eine  Stauung  die
entscheidende  W^endung  einleitet,  wie  wir  beispielsweise  vorausgesetzt ­
  haben,  da  darf  man  nicht  eigentlich  von  einem
Drängen  auf  die  Nahrungsmittel,  sondern  muss  von  einem
Drängen  gegen  die  Schranken  des  bisherigen  Wirthschaftszustandes
  reden.  Eine  solche  exacte  Auffassung  erklärt  die
W^irkung  des  Gesetzes  auch  da,  wo  es  sich  um  eine  im  engem
Sinne  des  Worts  sociale  Weiterbildung  der  beengten  Verhältnisse ­
  der  ökonomischen  Verfassung  handelt.  Doch  ist  dieser
Anwendungsfall  bei  der  Erörterung  Lists  nicht  am  Orte,  und
wir  begnügen  uns  daher  damit,  die  Idee  in  ihrer  Allgemeinheit ­
  und  ohne  weitere  Verfolgung  ihrer  historischen  Gonsequenzen ­
  unzweideutig  verzeichnet  zu  haben.
            
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