Full text: Kritische Geschichte der Nationalökonomie und des Socialismus

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der arbeitende Mensch hievon den Vortheil haben, und der An- 
theil, den der Arbeiter von dem Producto erhält, soll nicht blo& 
absolut, sondern auch relativ, nämlich in Vergleichung mit dom 
Antheil des Capitals steigen. 
Dem Capitalisten bleibt hienach nur derjenige Zuwachs 
übrig, der daher stammt, dass der immer kleiner werdende 
Bruch seines Antheils am Product von einer so stark steigenden 
Productenmasso bezogen wird, dass er auch so noch ein absolutes, 
wenn auch kein relatives Mehr liefert. In diesem sich natur 
gesetzlich vollziehenden Gange sah Carey ursprünglich die 
vollständigste Interessenharmonie zwischen Capital und Arbeit, 
sowie insbesondere zwischen allen Berufsverzweigungen der 
Volks- und Völkerwirthschaft. Hiemit hauptsächlich und mit 
der zu Grunde liegenden Unterscheidung von Nützlichkeit und 
Werth wurde er das Object des literarischen Diebstahls, den 
13 Jahre später der Französische Socialistenbekämpfer Bastiat 
in seinen „Oekonomischen Harmonien” (1850) begangen hat. 
Alle wahren und dauernden Interessen sollen nach einem 
wirthschaftlichen Naturgesetz im Einklang stehen. Dieses 
Gesetz ist aber in der Careyschen Rechenschaft, die Bastiat 
und Andere hiebei übersehen haben, auf die verallgemeinerte 
Zugänglichkeit der Productionswerkzeuge gebaut. Die Arbeit 
soll dadurch ihren höheren Antheil erhalten, dass sie nicht nur 
mit erfolgreicheren Mitteln thätig ist, sondern auch selbst dazu 
gelangt, immer mehr in den Besitz der stets reichlicher und 
billiger producirten Werkzeuge und Zurüstungen zu kommen. 
Für Carey heisst der Inbegriff dieser fördernden Mittel schlecht 
weg Capital, und so ist es nach jener Voraussetzung der ver 
allgemeinerte Besitz der Capitalien oder, mit andern Worten, 
eine Decentralisation des Capitals, was für die Arbeit das har 
monische Ergebniss und schliesslich das höchste Maass von wirth- 
schaftlicher Gleichheit und politischer Freiheit herbeiführen soll. 
Solange man nicht an unselbständige Lohnarbeit, sondern 
an kleine Unternehmer und deren Vervielfältigung denkt, könnte 
eine Bedingung, wie die vorausgesetzte, auch social eine thcil- 
weise Verwirklichung haben und einen auf die bisherige 
Geschichte anwendbaren Sinn erhalten. Uebrigens ist aber 
die ganze Ableitung nur zu begreifen, wenn man in ihr 
eine Abstandnahme von den besondern socialen Voraus 
setzungen des politischen Wirthschaftsrechts erkennt und in
	        
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