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der arbeitende Mensch hievon den Vortheil haben, und der An-
theil, den der Arbeiter von dem Producto erhält, soll nicht blo&
absolut, sondern auch relativ, nämlich in Vergleichung mit dom
Antheil des Capitals steigen.
Dem Capitalisten bleibt hienach nur derjenige Zuwachs
übrig, der daher stammt, dass der immer kleiner werdende
Bruch seines Antheils am Product von einer so stark steigenden
Productenmasso bezogen wird, dass er auch so noch ein absolutes,
wenn auch kein relatives Mehr liefert. In diesem sich natur
gesetzlich vollziehenden Gange sah Carey ursprünglich die
vollständigste Interessenharmonie zwischen Capital und Arbeit,
sowie insbesondere zwischen allen Berufsverzweigungen der
Volks- und Völkerwirthschaft. Hiemit hauptsächlich und mit
der zu Grunde liegenden Unterscheidung von Nützlichkeit und
Werth wurde er das Object des literarischen Diebstahls, den
13 Jahre später der Französische Socialistenbekämpfer Bastiat
in seinen „Oekonomischen Harmonien” (1850) begangen hat.
Alle wahren und dauernden Interessen sollen nach einem
wirthschaftlichen Naturgesetz im Einklang stehen. Dieses
Gesetz ist aber in der Careyschen Rechenschaft, die Bastiat
und Andere hiebei übersehen haben, auf die verallgemeinerte
Zugänglichkeit der Productionswerkzeuge gebaut. Die Arbeit
soll dadurch ihren höheren Antheil erhalten, dass sie nicht nur
mit erfolgreicheren Mitteln thätig ist, sondern auch selbst dazu
gelangt, immer mehr in den Besitz der stets reichlicher und
billiger producirten Werkzeuge und Zurüstungen zu kommen.
Für Carey heisst der Inbegriff dieser fördernden Mittel schlecht
weg Capital, und so ist es nach jener Voraussetzung der ver
allgemeinerte Besitz der Capitalien oder, mit andern Worten,
eine Decentralisation des Capitals, was für die Arbeit das har
monische Ergebniss und schliesslich das höchste Maass von wirth-
schaftlicher Gleichheit und politischer Freiheit herbeiführen soll.
Solange man nicht an unselbständige Lohnarbeit, sondern
an kleine Unternehmer und deren Vervielfältigung denkt, könnte
eine Bedingung, wie die vorausgesetzte, auch social eine thcil-
weise Verwirklichung haben und einen auf die bisherige
Geschichte anwendbaren Sinn erhalten. Uebrigens ist aber
die ganze Ableitung nur zu begreifen, wenn man in ihr
eine Abstandnahme von den besondern socialen Voraus
setzungen des politischen Wirthschaftsrechts erkennt und in