Full text: Kritische Geschichte der Nationalökonomie und des Socialismus

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lassen. Der neue Schritt gegen das laisser aller führte nun, wenn 
auch nur in Form der Protection, zu der Forderung einer 
Harmonisirung der Interessen durch politische Maassregeln. 
Hiemit erhielt das Gesetz der Interesscnharmonie eine poli 
tische Vorbedingung, und die Ergebnisse des Werthgesetzes 
erschienen ohne positive politische Intervention nicht mehr 
ausreichend, ihre harmonisirendo Tendenz zu verwirklichen. Es 
wäre principie!! für die Theorie keine grössere Kluft entstanden, 
wenn anstatt der Protection sofort der Socialismus als Vor 
aussetzung der Harmonisirbarkeit der Interessen gedient hätte. 
So aber ist das Zurückgreifen auf ältere und zweideutige Mittel 
an die Stelle der consequenten Fortentwicklung des rein 
theoretischen Gehalts gesetzt worden. 
Glücklicherweise hat dieser, vom Wege der reinen Theorie 
ablenkende und sogar zur Vertheidigung der Zinsbeschrän 
kungen führende Umstand dennoch nicht daran gehindert, dass 
die Werththeorio im Werk von 1858 eine formelle Bereiche 
rung erfuhr. Die Formel, dass der Werth das Maass des 
Widerstandes sei, der sich der Erlangung der wirthschaftlich 
begehrten Dinge von Natur und nach Productionschancen 
entgegenstellt, ist als sehr gelungen zu betrachten. Aller 
dings bedarf sie eines Zusatzes, der dem Geiste der Careyschen 
Auffassung nicht entspricht. Man darf nämlich die socialen 
Hindernisse der Beschaffung nicht als unerheblichen Beibungs- 
widerstand vernachlässigen, sondern muss zu dem Begriff des 
Productionswerthes noch den des socialen oder des Vertheilungs- 
werthes hinzufügen, wenn die wirklichen Preise erklärbar 
werden sollen. Auf die Nothwendigkeit dieser systematischen 
Erweiterung der W^iderstandsformel habe ich schon in meiner 
„Kritischen Grundlegung von 1866 nachdrücklich hingewiesen. 
Es setzt sich hienach der bezahlbare Werth aus den Wirkungen 
aller Hindernisse, einschliesslich der socialen Positionen und 
Monopole, zusammen. Dieser Standpunkt ist aber, so eng er 
theoretisch dem Careyschen Gesichtspunkt verwandt bleibt, 
doch praktisch das grade Gegentheil von dessen Absicht. 
6. Indem schon die ursprüngliche Werth Vorstellung des 
^ erkes von 1837 auf die Preise der Landgüter angewendet wurde, 
gestaltete sich die Bodenrente zu einem besondern Fall des 
Capitalgewinns, so dass es für das Careysche System eine 
eigenthümliche Grundrente nicht geben konnte. Die Landgüter
	        
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