Object: Die österreichisch-rumänische Zollfrage

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Diese Zusammenstellung zeigt, welch grosses Interesse 
Oesterreich am Abschluss eines günstigen Handelsvertrages 
mit Rumänien hat, denn es ist der am rumänischen Aussen- 
handel hervorragendst betheiligte Staat. 
Vollends ausschlaggebend ist die Thatsache, dass die 
Handelsverträge Rumäniens mit Grossbritannien und Deutsch 
land noch bis 1890, respective 1891 in Kraft stehen. Es 
würde demnach, wenn wir nicht im Stande wären, unsere 
gerechten Ansprüche durchzusetzen, der Zollkrieg beginnen, 
ebenso wie ihn das streitbare Rumänien schon heute gegen 
über der Schweiz und Frankreich führt. Dieser Zollkrieg 
kann nur dann ohne Ablenkung des rumänischen Handels 
nach Grossbritannien und Deutschland geführt werden, wenn 
wir wirksamere Repressalien Rumänien gegenüber zur Ver 
fügung haben, als letzteres uns gegenüber. Dass dies thatsäch- 
lich der Fall ist, zeigt uns ein einziger Blick auf die Karte 
Europas; Oesterreich ist eben — abgesehen von den 
Einbruchsstationen des Seehandels — das natürliche 
Durchzugsland für den Export und Import Rumäniens. 
Was dies bedeutet, wollen wir späterhin ausführen. 
Doch darauf hinzudeuten sei uns schon hier gestattet, 
dass die Volkswirtschaft unserer Zeit, zumeist weltwirt 
schaftlichen Charakters, grösstentheils auf den Güteraustausch 
nach grösseren Entfernungen hingewiesen ist. Und damit 
ist die Höhe der Bahn-, respective Seefrachten ein Preisfactor 
ersten Ranges geworden. Unser Jahrhundert kennt nicht blos 
Zoll-, sondern auch Frachttarifskriege! Seit dem herrschend ge 
wordenen Principe der Staatsbahn ist aber das Transportmittel 
für staatliche Tarifkämpfe zur Verfügung der Staatsgewalt! 
Wohl mag es befremden, dass zu einer Zeit, wo die 
beiderseitigen Vertragsunterhändler sich kaum noch über die 
Basis des künftigen Vertrages geeinigt, schon so viel von 
den Chancen eines eventuellen Zollkrieges gesprochen wird. 
Anlass dazu gibt aber die, wie schon berührt, durchaus 
feindselige Haltung, die Rumänien in den letzten Jahren uns 
gegenüber auf allen Gebieten eingenommen. Bei den ver-
	        
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