Zug besteht in dem Bestreben, den Gedanken der Gerecht]o--
keit überall geltend zu machen. Allerdings dürfen wir uns
unter dieser Proudhonschen Gerechtigkeit, die schon in seiner
ersten Schrift gegen das Eigenthum eine Rollo spielt, kein
allzu feines oder gar erhabenes Gebilde denken. Trotzdem ist
sie aber der einzige anerkennenswertho Leitstern gewesen, der
im Proudhonschen Vorstellungskreis bei aller sonstigen Hal
tungslosigkeit doch noch eine gewisse Beharrlichkeit ermöglicht
hat. Dieses bessere Element ist als eine Mitgabo des volles-
massigen Denkens zu betrachten, in welchem Proudhon auf-
gewachsen war, und dem er durch die Launen seines zerfah-
renen Studirens nicht ganz entzogen werden konnte. Doch
wir wollen der ordnungsmassigen Angabe der Hauptpunkte
seines Schriftstellerlebens nicht vorgreifen.
Proudhon (1809 65) aus Besançon, ursprünglich Schrift
setzer, bildete sich durch allerlei Leetüro zu einem der bi-
zarresten, aber durch eine gewisse Lebendigkeit und Zuversicht
manche Leser anregenden Schriftsteller. Seine erste Arbeit
von sehr bekannt gewordenem Inhalt war ein sogenanntes
Memoire, welches er auf Veranlassung eines Stipendiums der
gelehrten Gesellschaft seiner Vaterstadt verlegte. Unter dem
Titel „Was ist Eigenthum?" behandelte diese Schrift neben
allgemeinen, so zu sagen rechtsphilosophischen Untersuchungen
besonders die berüchtigte, gleich an die Spitze gestellte Ant
wort; Eigenthum ist Diebstahl (la propriété c’est le vol). Der
Gedankengang dieses Opus von 1840 ist sehr unklar und von
ziemlich verworrenen Ueberlieferungen Deutscher Philosophie
durchweht. Ein oberflächliches Zerrbild Kantischer Antinomik,
verbunden mit einer nach dem Muster des Hegelthums miss
verstandenen logischen Antagonistik, spielt hier die Rolle eines
Zaubermittels, durch welches über den Gegensatz des Eigen
thums und des Communismus hinausgegangen und als höhere
Synthese ein Drittes erreicht werden soll. Dieses Dritte ist
jedoch weder in dieser ersten, noch in den folgenden Schriften
verständlich bestimmt worden; wohl aber haben wir in einer
nachgelassenen „Théorie de la propriété" (1865) dio Wieder
holung von Proudhons anerkonnenswerthem Geständniss aus
dem Werk über die Gerechtigkeit (Bd. I S. 353), dass er sich
in der Annahme der Möglichkeit einer solchen dritten Gestal
tung geirrt habe und zu jener Idee nur durch die von ihm