Full text: Kritische Geschichte der Nationalökonomie und des Socialismus

Zug besteht in dem Bestreben, den Gedanken der Gerecht]o-- 
keit überall geltend zu machen. Allerdings dürfen wir uns 
unter dieser Proudhonschen Gerechtigkeit, die schon in seiner 
ersten Schrift gegen das Eigenthum eine Rollo spielt, kein 
allzu feines oder gar erhabenes Gebilde denken. Trotzdem ist 
sie aber der einzige anerkennenswertho Leitstern gewesen, der 
im Proudhonschen Vorstellungskreis bei aller sonstigen Hal 
tungslosigkeit doch noch eine gewisse Beharrlichkeit ermöglicht 
hat. Dieses bessere Element ist als eine Mitgabo des volles- 
massigen Denkens zu betrachten, in welchem Proudhon auf- 
gewachsen war, und dem er durch die Launen seines zerfah- 
renen Studirens nicht ganz entzogen werden konnte. Doch 
wir wollen der ordnungsmassigen Angabe der Hauptpunkte 
seines Schriftstellerlebens nicht vorgreifen. 
Proudhon (1809 65) aus Besançon, ursprünglich Schrift 
setzer, bildete sich durch allerlei Leetüro zu einem der bi- 
zarresten, aber durch eine gewisse Lebendigkeit und Zuversicht 
manche Leser anregenden Schriftsteller. Seine erste Arbeit 
von sehr bekannt gewordenem Inhalt war ein sogenanntes 
Memoire, welches er auf Veranlassung eines Stipendiums der 
gelehrten Gesellschaft seiner Vaterstadt verlegte. Unter dem 
Titel „Was ist Eigenthum?" behandelte diese Schrift neben 
allgemeinen, so zu sagen rechtsphilosophischen Untersuchungen 
besonders die berüchtigte, gleich an die Spitze gestellte Ant 
wort; Eigenthum ist Diebstahl (la propriété c’est le vol). Der 
Gedankengang dieses Opus von 1840 ist sehr unklar und von 
ziemlich verworrenen Ueberlieferungen Deutscher Philosophie 
durchweht. Ein oberflächliches Zerrbild Kantischer Antinomik, 
verbunden mit einer nach dem Muster des Hegelthums miss 
verstandenen logischen Antagonistik, spielt hier die Rolle eines 
Zaubermittels, durch welches über den Gegensatz des Eigen 
thums und des Communismus hinausgegangen und als höhere 
Synthese ein Drittes erreicht werden soll. Dieses Dritte ist 
jedoch weder in dieser ersten, noch in den folgenden Schriften 
verständlich bestimmt worden; wohl aber haben wir in einer 
nachgelassenen „Théorie de la propriété" (1865) dio Wieder 
holung von Proudhons anerkonnenswerthem Geständniss aus 
dem Werk über die Gerechtigkeit (Bd. I S. 353), dass er sich 
in der Annahme der Möglichkeit einer solchen dritten Gestal 
tung geirrt habe und zu jener Idee nur durch die von ihm
	        
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