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Anmerkung Bd. I S. 259-66) sein socialökonomisches Pnncip
und Ziel angegeben habe. Was er dort sagt entbalt die Vor
stellung, dass sich die Sphäre der privatrechtlichen Verfügung
im Lauf der Goscliiclito verenge, indem über immer mehr
Gegenstände nicht mehr nach Art des Privatrechts disponir
werden dürfe. Dieser Gedanke ist nun allerdings insoweit wahr,
als es sich um patriarchalische Pamilienrechto und um eine
ähnliche oder feudale Herrschaftsübung handelt. Die Botrach-
tiino- publicistischer Hechte aus dem Gesichtspunkt von Privat
befugnissen verschwindet allerdings; aber dieser keineswegs die
ganze Gescbichto als Schema beherrschende Vorgang hat mit
dem Schicksal des ökonomisch erheblichen Eigenthums un
der Vermögensrechte wenig zu schaffen. Die besondere An
wendung, die Lassalle auf die Arbeit macht, indem er sich
deren Ausbeutung in der Gestalt eines ferner nicht mehr
trädichen Privatrechts an der fremden Arbeitskraft zu den e
sucht, ist äusserst gezwungen. Selbstverständlicn ist aber seine
Behauptung, dass die gegenwärtige Epoclie vor der ® ®
ob cs weiterhin eine solche mittelbare Befugmss oder Macht
zur Ausbeutung oder, wie wir lieber sagen würden, zpr Be-
wirthschaftung der fremden Arbeit gleich einem Stuck E g
thum geben solle, vollkommen zutreffend. Nur hätte er diese
Frao-estellung nicht sich, sqndern schon der ersten Französischen
Revolution zuschreiben sollen. Uebrigens läuft seine Auslassung
am angezeigten Ort auf eine unbestimmte Vorstellung von einer
lasser die eigentlich ökonomischen Studien erst noch zu machen
hatte Auch hat er es später ausdrüeklich ausgesprochen, dass
er zu dem rechtsphilosophischen noch ein nationalökonomisches
Werk zu schreiben gedenke, welches denn freilich unter dem
Einfluss der Agitation nur in der Gestalt des Pasquills „Herr
Rastiat-Schulze von Dolitzsch, der ökonomische Julian, Wer
Capital und Arbeit "(Berlin 1864) zu Tage gekommen ist. Der
manchem Leser vielleicht befremdliche Titelzusatz „der ökono
mische Julian” soll bedeuten, dass Herr Schulze in seiner Art
einen ähnlichen Typus zeige, wie der Literaturgeschichtsdar-
stollor Herr Julian Schmidt in der seinigen. Hio Titelwah
ist also für den Pamphletschreiber schon kennzeichnend genug,
zumal wenn man bedenkt, dass schon die sprachliche V endung,