Contents: Finanzwissenschaft

Fünftes Buch. 
Der Staatskredit, 
I. Abschnitt. 
Allgemeine Lehren. 
Laspeyres erwähnt in seiner Geschichte der volkswirtschaft 
lichen Anschauungen der Niederlande eine Schrift, die die Frage 
erörtert, ob die Steuer vor oder nach der Sündflut entstanden ist. 
Eine ähnliche Untersuchung könnte auch dem Staatskredit gewidmet 
werden. Denn der Staatskredit hat zu allen Zeiten existiert, nur 
mit dem Unterschiede, daß er in primitiven Zeiten primitive Formen 
besitzt. Er ist in diesen früheren Zeiten nicht so sehr Staatskredit 
als Kredit des Fürsten, nicht so sehr öffentliche Schuld als Privat 
schuld, und zwar Sachkredit, dessen Grundlage lange Zeit das 
Pfand oder später der Wechselbrief bildet. Ursache der Schuld 
war in der Regel der Bedarf des Fürsten für konsumtive Zwecke, 
seltener das Wohl des Staates. Dem entsprach es, daß die Schuld 
urkunden durch den Fürsten in eigener Person mit Angabe der 
Ursache der Schuldaufnahme ausgestellt wurden 1 ). In der folgen 
den Periode wird der Kredit gleichfalls durch den Regenten, aber 
als Repräsentanten des Staates aufgenommen, und besonders für staat 
liche Zwecke und ohne eigene Verpflichtung. Erst in der späteren 
Periode verschwindet der persönliche Charakter des Kredits gänz 
lich, es ist der Staat, der die Schulden kontrahiert, natürlich im 
Interesse des Ganzen, im Interesse der Gemeinschaft. Dies erfolgt 
aber erst in der neuesten Zeit. Welch primitive Formen bis dahin 
') Siebert, Über Entstehung und Entwicklung des öffentlichen Kredits im 
Großherzogtum Baden (Schanz, Finanzarchiv, 1918, I. S. 185).
	        
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