Full text : Kritische Geschichte der Nationalökonomie und des Socialismus

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scheidet,  welches  der  Deutschen  Staatengruppe  vorläufig  als
Gesammtform  aufgedrückt  ist.  Wenn  sie  dagegen  die  ungünstigen ­
  ^iVirkuDgen,  welche  die  Milliarden  der  von  Frankreich
gezahlten  Kriegsentschädigung  auf  Deutschlands  gesellschaftliche
Finanzen  gehabt  haben,  auch  gegen  sogenannte  glückliche  Kriege
ins  Gewicht  fallen  lässt,  so  giebt  sie  hiemit  nur  einer  Ueberzeugung
  Ausdruck,  die  sogar  in  officiösen  Kreisen  von  volkswirthschaftlichen
  Schriftstellern  vertreten  worden  ist.  Die
universelle  Geschäftskrisis,  welche  im  Winter  1873—74  auch
den  Amerikanischen  Arbeitern  eine  Lection  in  der  Richtung
auf  den  Socialismus  ertheilte  und  welche  in  den  vom  Kriege  und
seinen  Folgen  unmittelbar  oder  mittelbar  am  meisten  betroffenen
Ländern  durch  die  vorgängigen  finanziellen  Verschiebungen
umfassender  Mittel  eigenthümlich  modificirt  und  verschärft
wurde,  hat  von  Neuem  und  recht  lebhaft  an  die  Gebrechlichkeit ­
  des  politischen  und  ökonomischen  Regime  alter  Art  erinnert.
Hiemit  ist  der  Internationalismus  wenigstens  in  seinem  Princip
gestärkt  worden,  wenn  auch  seine  speciclle  Organisation  mit
äussern  Verfolgungen  auf  dem  Europäischen  Festlande,  namentlich ­
  seit  der  Zeit  der  Pariser  Commune,  und  ausserdem  mit
Innern  Spaltungen  entscheidender  als  jemals  zu  schaffen  gehabt ­
  hat.
4.  Das  volkswirthschaftliche  Programm  der  Internationalen
ist  nur  in  einem  einzigen  Punkte  vollkommen  bestimmt,  nämlich ­
  in  der  Abschaffung  des  Ablohnungssystems  der  Arbeit.
Dieser  alte,  im  ursprünglichen  Französischen  Communismus
und  Socialismus  wurzelnde  Gedanke  ist  von  den  Herrn  Engels
und  Marx  schon  in  ihren  frühesten  literarischen  Kundgebungen
aus  dem  Anfang  der  vierziger  Jahre  und  namentlich  auch  schon
in  dem  Buch  von  Engels  „Die  Lage  der  arbeitenden  Classen
Englands”  (Leipzig  1845)  grundsätzlich  vertreten  gewesen.
Auch  das  von  eben  diesen  Personen  ausgegangene  „Communistische
  Manifest”,  welches  kurz  vor  der  Februarrevolution
von  1848  erschien,  hat  nur  im  Gröberen  einige  Modalitäten  der
Ausführung,  nämlich  die  Beseitigung  des  Privateigenthums  und
Erbrechts,  ohne  positive  Rechenschaft  über  die  neuen  Rechtsverhältnisse ­
  kurz  bezeichnet.  Aehnliche  Beschlüsse  sind  zwei
Jahrzehnte  später  auf  Congressen  der  Internationalen  gefasst
worden.  Höchst  bezeichnend  für  den  Mangel  an  ideellem  Fortschritt ­
  ist  aber  die  Thatsache,  dass  jenes  Manifest  nach  beinahe
            
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