Full text: Kritische Geschichte der Nationalökonomie und des Socialismus

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scheidet, welches der Deutschen Staatengruppe vorläufig als 
Gesammtform aufgedrückt ist. Wenn sie dagegen die ungün 
stigen ^iVirkuDgen, welche die Milliarden der von Frankreich 
gezahlten Kriegsentschädigung auf Deutschlands gesellschaftliche 
Finanzen gehabt haben, auch gegen sogenannte glückliche Kriege 
ins Gewicht fallen lässt, so giebt sie hiemit nur einer Ueber- 
zeugung Ausdruck, die sogar in officiösen Kreisen von volks- 
wirthschaftlichen Schriftstellern vertreten worden ist. Die 
universelle Geschäftskrisis, welche im Winter 1873—74 auch 
den Amerikanischen Arbeitern eine Lection in der Richtung 
auf den Socialismus ertheilte und welche in den vom Kriege und 
seinen Folgen unmittelbar oder mittelbar am meisten betroffenen 
Ländern durch die vorgängigen finanziellen Verschiebungen 
umfassender Mittel eigenthümlich modificirt und verschärft 
wurde, hat von Neuem und recht lebhaft an die Gebrechlich 
keit des politischen und ökonomischen Regime alter Art erinnert. 
Hiemit ist der Internationalismus wenigstens in seinem Princip 
gestärkt worden, wenn auch seine speciclle Organisation mit 
äussern Verfolgungen auf dem Europäischen Festlande, nament 
lich seit der Zeit der Pariser Commune, und ausserdem mit 
Innern Spaltungen entscheidender als jemals zu schaffen ge 
habt hat. 
4. Das volkswirthschaftliche Programm der Internationalen 
ist nur in einem einzigen Punkte vollkommen bestimmt, näm 
lich in der Abschaffung des Ablohnungssystems der Arbeit. 
Dieser alte, im ursprünglichen Französischen Communismus 
und Socialismus wurzelnde Gedanke ist von den Herrn Engels 
und Marx schon in ihren frühesten literarischen Kundgebungen 
aus dem Anfang der vierziger Jahre und namentlich auch schon 
in dem Buch von Engels „Die Lage der arbeitenden Classen 
Englands” (Leipzig 1845) grundsätzlich vertreten gewesen. 
Auch das von eben diesen Personen ausgegangene „Commu- 
nistische Manifest”, welches kurz vor der Februarrevolution 
von 1848 erschien, hat nur im Gröberen einige Modalitäten der 
Ausführung, nämlich die Beseitigung des Privateigenthums und 
Erbrechts, ohne positive Rechenschaft über die neuen Rechts 
verhältnisse kurz bezeichnet. Aehnliche Beschlüsse sind zwei 
Jahrzehnte später auf Congressen der Internationalen gefasst 
worden. Höchst bezeichnend für den Mangel an ideellem Fort 
schritt ist aber die Thatsache, dass jenes Manifest nach beinahe
	        
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