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wie die Kirche haben, indem mächtigere Collectivkräfte zuerst
neben ihm und schliesslich über ihm zum Selbstbewusstsein
und zur Organisation gelangen.
Aehnlich wie die politischen Gruppirungen würden auch
die rein socialen eine durchgreifende Aenderung zu erfahren
haben; namentlich würde der brutale Zwang, der die Geschlechts-
verhältnisse prostituir!, freieren und edleren, mit mehr Moralität
vereinbaren. Formen des Zusammenlebens und der Verpflich
tung zur individuellen Sorge für den Nachwuchs weichen müssen.
Die Bevölkerungsfrage würde vorläufig die Anzahl noch gar
nicht, um so mehr aber die Beschaffenheit des Nachwuchses be
rühren. Die Rechte der beiden Geschlechter würden auf Grund
lage der, unabhängig von einer Ehe, an sich selbst gesicherten
ökonomischen Existenz, weit leichter im Sinne einer gleichen
Selbständigkeit und einer Fähigkeit zu den öffentlichen Rechten
geordnet werden können, als dies von unserm heutigen Stand
punkt aus vorstellbar erscheint. Die heerdenartige Existenz
im Sinne des Polypendaseins und eine falsche sogenannte
Nationalerziehung, ja überhaupt jedes kasernenartige Unter
richtssystem, wären hiemit ausgeschlossen.
7. Im rein wirthschaftlichen Gebiet wird die Ordnung der
Privatrechtsverhältnisse, welche das Recht an der Arbeitskraft
beeinträchtigen, zunächst durch Beseitigung des Gewalteigen
thums vorzubereiten sein. In dieser Beziehung verweise ich
auf die Besprechung der socialitären Schemata in meinem Cursus
der National- und Socialökonomie. Die auf den Verbrauch
und Genuss bezüglichen Sitten müssen sich von selbst ver
bessern, sobald der Grundsatz der Gleichberechtigung in der
Menge, wenn auch nicht in der Art des Verzehrs auch nur
zu annähernder Verwirklichung gelangt. Das Geldsystem wird
fortbestehen müssen, weil es keine andere gediegene Grundlage
des Austausches nach dem durch die Arbeitsmenge bestimmten
Werthe geben kann, und weil sonst die frcigelassene Auswahl
der Art der zu verbrauchenden Gegenstände nicht leicht und
mannichfaltig genug bestimmt werden könnte. An eine Aus
merzung des Metallgeldes ist daher nicht im Entferntesten zu
denken; dagegen wird das Papier in einem nicht auf Ausbeu
tung und Schein begründeten Verkehr nur die Function haben
können, als Rechtstitel auf niodergelegte und jederzeit verfüg
bare Metallmassen umzulaufen. In der socialitären Gesellschaft