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hier übergehen; weit größeres Interesse bieten
Oesterreich uns das gleichzeitige österreichische Fallisse-
1811 ment von 1811, das in gesetzlicher Entwertung
der Valuta bestand. Infolge der langen Kriege
war die Papiergeldemission übermäßig gesteigert
worden, und als nun nach dem Schönbrunner
Frieden ein Teil des Geldes aus den abgetretenen
illyrischen Provinzen zurückströmte, brach das
staatliche Geldsystem zusammen; der Papiergeld
umlauf von 1060 Millionen Gulden wurde auf
212,160 Millionen Einlösungscheine, also auf
ein Fünftel, reduziert. Eine Reihe von Theo
retikern jener Tage — und bis in die neueste
Zeit wird diese Ansicht verfochten — stand auf
dem Standpunkt, daß durch eine derartige Ent
wertung nur das Ausland betroffen werde;
im Inland sei damit keine Veränderung ein
getreten, denn hier gelte der neue Einlösungs
schein eben fünfmal soviel als das alte Papier
geld, und der Rentner bekomme zwar nominell
nur den fünften Teil wie vordem, könne dafür
aber ebensoviel wie früher einkaufen; es sei nur
der Nominalwert, nicht die Kaufkraft geändert.
Wer sich von der Unrichtigkeit dieser Ar
gumentation überzeugen will, braucht nur an
die fürchterlichen Klagen zu denken, die gerade
in jenen Tagen über die verhängnisvollen Wir
kungen der Geldentwertung laut wurden; in
Springers „Geschichte Oesterreichs" wie im
„Oesterreichischen Staatshaushalt im 19. Jahr-
Hundert" von Beer finden sich dafür reiche Be-
j lege, und jeder literarisch Gebildete weiß aus
/ .devtSechstbiographie Grillparzers,, wie furchtbar
schwer namentlich die mittleren Klassen der Be
völkerung zu leiden hatten. Es ist eben nicht
wahr, daß sich die Preise dem neuen gesetzlichen
Geldwert sofort anpassen, das ist erst nach einer-
längeren Periode der Fall, und in dieser Ueber-
gangszeit erleiden nicht bloß die Rentner, son
dern auch alle jene, die aus feste Bezüge ange
wiesen sind, eine empfindliche Beeinträchtigung
ihrer Kaufkraft. In neuester Zeit würde eine
derartige Maßregel eineEinkommensverschiebung