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Dahingeschiedenen, vor den Nachkommenden, vor der Geschichte,
vor sich selbst, wenn sie ein Vierteljahrhundert aus
purer Gleichgültigkeit pausirt und eine gänzliche Leere in
ihrem moralischen Dasein läßt? Und zwischen 1840 und
1843 sind freilich nur drei Jahre; aber ist diese eine kurze
Zeit? Wievielmal drei Jahre sind dem Menschen in Kraft
uní» Bewußtsein zugemessen? Nicht um Jahre, sondern um
Tage muß es sich für uns handeln, wenn wir im Fluge
unseres jämmerlich beschränkten Daseins noch des Lebens
froh feilt wollen; und selbst über jede Stunde müssen wir
von uns selbst und der Mitwelt Rechenschaft fordern.
Bei dem erfreulichen Entwickelungstrieb, der sich jetzt
in den bestehenden Verfassungsgrundlagen äußert, giebt es
dennoch eine Seite des Staatslebens, welche so sehr vom
todten Beharrungsprinzipe behaftet ist, daß sie jeder symmetrischen
Entfaltung noch ein großes Hinderniß entgegenstellt,
und energisches Eingreifen einer reformirenden Hand
bedarf, um lähmenden Mißverhältnissen, vielleicht einem
verderblichen Stocken des Fortschritts vorzubeugen. Wir
meinen die schwerfällige verwickelte Verwaltungsmaschine.
Es gehört nur geringe Bekanntschaft.mit dem Wesen und
Wirken einer volksthümlichen Regierung dazu, um einzusehen,
daß eine freiere Gesetzgebung nicht einer geschlossenen
Verwaltungszunft gegenüber stehen könne, ohne beständigen
Widerstreit zu erzeugen und den Geschäftsgang in einen
fruchtlosen, verderblichen Kampf zu verwickeln. Dem Volke
hilft es nichts, daß es die Gesetzgebung bestimme, wenn es
nicht für den Geist der Ausführung eine Bürgschaft besitzt ;
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cP,