8 A. Die Grundsätze der Finanzgebarung u. Wirtschaftsführung
des Verkehrs an sich, dann aber auch wegen der allgemeinen finan-
ziellen Lage sehr erheblich gemindert. Von Interesse dürfte sein,
daß damals im Gegensatz zu dieser allgemeinen Richtlinie das
Programm des Gleisumbaues erhöht wurde, da sich bei dem schwachen
Verkehr diese Arbeiten leichter und billiger durchführen ließen.
Änderungen der ursprünglichen Schätzung bedeuten lediglich
eine Programmänderung der Abteilungen, die gleichfalls nicht den
Charakter der Bindung in sich trägt. Eine formelle Zustimmung
der Stellen des finanziellen Dienstes zu Überschreitungen ist grund-
sätzlich nicht vorgesehen.
Trotz der starken Stellung, den der finanzielle Dienst an sich
hat, ist bei den englischen Gesellschaften seine Zuständigkeit im
Rahmen der Wirtschaftsführung nicht so klar und bestimmt
festgelegt wie in Deutschland.
Die GW weicht in ihrem Vorgehen von dem der LMS ab.
Sie stellt Schätzungen und Programme nicht in dem Umfange
auf wie die LM S. Abgesehen davon, daß auch hier die Zuweisungen
zur Erneuerungsrücklage festliegen, wird lediglich ein Programm
des tatsächlich ‘beabsichtigten Gleisumbaues, der Fahrzeugher-
stellung und der Neubauten vom Verwaltungsrat genehmigt. Im
übrigen findet eine Schätzung der Einnahmen und der Ausgaben
im ganzen nicht statt. Für die Wirtschaft des laufenden Jahres
wird von den Ziffern des vorausgegangenen Jahres (in 1927 von
denen für 1925) ausgegangen und gegebenenfalls von den einzelnen
Abteilungen eine Begründung etwaiger Überschreitungen der
Vorjahresziffern verlangt. Auch wird dafür gesorgt, daß die Wirt-
schaftsführung im ganzen sich der Konjunktur anpaßt. So wurde
z. B. nach Beginn des Kohlenarbeiterstreikes im Jahre 1926 vom
Finanzdienst gefordert, daß die anderen Abteilungen für Ver-
minderung der Ausgaben sorgen möchten. Was aber eben doch
fehlt, ist ein Gesamtvoranschlag des laufenden Jahres, der die
Richtlinien für die Einnahme- und Ausgabewirtschaft auf allen
Gebieten gibt. Immerhin darf man nicht übersehen, daß die Ver-
hältnisse bei der G W einfacher liegen als bei der LM S, weil das
Netz erheblich kleiner ist und hier auch die besondere Einwirkung
des “General Manager” auf die Wirtschaftsführung im einzelnen
besonders hoch anzuschlagen sein dürfte.