fullscreen: Nationale Bodenreform

den Ort gewählt hat, an dem er sein Gewerbe mit Erfolg 
betreiben will. 
Auch den Einwand, daß zu derartigen Unternehmun- 
gen in der Regel eine Konzession der Behörden erforder- 
lich gewesen ist, kann ich nicht gelten lasssen. Eine Kon- 
zession ist in den meisten Fällen nichts anderes als die 
Erlaubnis, unter gewissen Bedingungen auf eigene Ge- 
fahr etwas zu unternehmen. Die Grundrente wird aller- 
dings schon infolge dieser Erlaubnis steigen. Ob es dabei 
bleibt, wird aber davon abhängen, ob jemand von der 
Konzession Gebrauch machen wird. Man hat versucht, in 
Fällen, in denen die Erhöhung der Grundrente durch die 
Eigentümer nicht bestritten werden konnte, ihre Tätigkeit 
als Eigentümer von ihrer Tätigkeit als Unternehmer zu 
trennen. Ich kann auch dieser Trennung einer Person 
in zwei Hälften, von denen die eine etwas unternimmt 
und die andere den unverdienten Grundrentenzuwachs 
einstreicht, keine Bedeutung beimessen. Die eine Hälfte 
würde nichts unternehmen, wenn nicht die andere Hälfte 
davon Nutzen erwarten dürfte. Der Einwand, daß auch 
gepachteter Boden kultiviert oder Häuser darauf errichtet 
werden, scheint ebensowenig stichhaltig zu sein, denn man 
wird das nur tun, wenn die Pachtsummen begrenzt sind, 
also die Möglichkeit gewähren, höhere Einnahmen zu er- 
zielen. Eigentümer, die sich vorbehalten wollten, das 
Pachtgeld jederzeit so zu erhöhen, daß ihnen alle Mehr- 
erträge zufallen, werden keine Pächter finden. 
ugeben kann man dagegen, daß Fabriken gewöhnlich 
3 nicht in der Absicht errichtet werden, die erhöhte 
Grundrente einzuheimsen. Wer Fabriken errichtet, will 
nicht in Bodenwerten spekulieren, sondern seine Erzeug- 
nisse verwerten. Geht er in einen Vorort, so geschieht es 
in den meisten Fällen um billiger zu produzieren, d. h., 
sich der höheren Grundrente in der Stadt zu entziehen. 
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