Full text : Schutz dem Arbeiter!

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los  bleibt  oder  die  Kinder  erwachsen  sind:  kann  und  muß  die  Familie ­
  ohne  das  Mitverdienst  der  Frau  leben;  andernfalls  aber
werden  gesundheitliche  Rücksichten  (auf  Schwangerschaft,  Wochenbett,
Ernährung  und  Pflege  des  Kindes,  Führung  des  Hauswesens)  die  Fabrikthätigkeit ­
  verbieten.
Man  exemplificirt  ja  gern  auf  die  Fälle,  in  welchen  die  Mutter
oder  eine  Schwester  oder  Tante  re.  das  Hauswesen  besorgen,  wo
dringende  gesundheitliche  Rücksichten  auch  nicht  vorliegen;  allein  das
sind  die  Ausnahmen,  während  in  der  Regel  die  Verhältnisse  anders
liegen.  Anderseits  ist  doch  ohne  Zweifel  der  principiell  richtige
Standpunkt:  die  Frau  gehört  in's  Haus;  die  Hand  der  Hausfrau,  das
Auge  der  Mutter  kann  nicht  ersetzt  werden.  Daraus  ergibt  sich  aber
doch  principiell  wie  praktisch  als  Regel:  Verbot  der  Beschäftigung
verheirateter  Frauen,  wenn  auch  Ausnahmen  zugelassen  würden.
Mit  allen  Unterscheidungen:  Schwangerschaft,  Wochenbett,  Be'
sorgung  eines  Haushaltes  rc.  kommt  man  gesetzgeberisch  nicht  weiter; ­
  bald  geht  die  Wirkung  des  Gesetzes  zu  weit,  bald  nicht  weit  genug-Aber
  nicht  bloß  bezüglich  der  praktischen  Formulirung,  auch  bezüg'
lich  der  Begründung  der  Nothwendigkeit  der  Arbeit  der  verheiratheten
  Frau  kommt  man  in  endlose  Schwierigkeiten  und  Widersprüche. ­

Der  einzig  durchschlagende  Gesichtspunkt  für  die  Beschäftigung  verheiratheter ­
  Frauen  in  Fabriken  ist:  der  Mann  allein  kann  die  Familie
nicht  ernähren,  die  Frau  muß  mit  verdienen.  Nun  aber  kann  die
Frau,  sobald  die  Zahl  der  Kinder  größer  wird,  ohne  die  bedenklichsten ­
  Folgen  für  die  Hauswirthschaft,  für  ihre  eigene
und  der  Kinder  Gesundheit,  für  die  Erziehung,  sowie  ohne
große  Kosten  für  Krippe  und  Bewahrschule,  für  Aushülfe  in  ^
häuslichen  Arbeit  und  Aufsicht,  für  den  Mehrverbrauch  an  Kleidung, ­
  Kost,  Möbeln  in  Folge  nachlässiger,  weniger  sorgfältiger  Behänd
lung  .  .  .,  die  Fabrikarbeit  nicht  fortsetzen  —  auch  rein  wirtschaftlich ­
  betrachtet,  ist  die  Fabrikarbeit  nicht  mehr  lohnend  —:  tķ'
soll  dann  aus  der  Familie  werden?!  Wem  es  mit  obig^
Argumentation  Ernst  ist,  der  müßte  in  allen  diesen  Fällen  da-'
Eintreten  der  Armenpflege  fordern.  Thatsächlich  tritt  aber  $
Armenpflege  in  solchen  Fällen  nicht  ein,  wenn  nicht  besondere  Gründe
hinzutreten.  Da  aber  fragen  wir  wiederum:  Ist  es  nicht  eine  verkehrte ­
  Humanit-ät,  eine  höchst  zweifelhafte  Wohlthat,  wenn  de"'
Vorschub  geleistet  wird,  daß  die  Arbeiter-Familie  sich  zuerst  auf  das
verdienst  der  Frau  einrichtet,  die  ganze  Lebenshaltung  auf  d^
höhere  Einkommen  bemißt,  wo  nach  einigen  Jahren  dieses  Mitverdieust
            
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