186 DEUTSCHLAND — Mecklenburg-Schwerin (Militär, Sociales).
mänenämter mit 1 5.35,000 Thlr. wieder ein. Der erste Reichskrieg
gegen die franz. Republik kostete 270,000, die „bewaffiicte Neutralität“
bis zum Luneviller Frieden 1’200,000 Thlr. Dennoch waren die
Schulden im Jahre 1803 bis auf 495,000 Thlr. getilgt. Der Kriegs
schaden des Landes vom Oct. 1806 bis Febr. 1807 betrug 7’218,000
Thlr. — Von den französischen Gontributionsgeldern erhielt Schwerin
2'150,000 Fr.
Militär. Conscription mit Stellvertretung; 6jährige Dienstzeit.
Bestand :
Infanterie-. 1 Grenadier-, 2 Musketier- u. 1 leichtes Bataill.
Cavallerie: 1 Dragonerreg. von 4 Escadr. u. G29 M.
Artillerie: 2 Batt. mit 1(> Geschützen.
Soriilic \^n'li(iltElls.SC/. Mecklenburg — mit seiner ursprüng
lich slavischeu Bevölkerung und der einzigen noch vorhandenen sla-
vischen Fürstenfamilie — ist der einzige Staat in Deutscliland, in
welchem die franz. Revolution fast keine socialen Aenderungen hervor
gebracht hat. Der L eudalstaat dauert fort, und obwohl die .Jahre 1848
und 49 denselben zu erschüttern anfingen, so befestigten doch die
Bundestagsbeschlüsse die alten Zustände. Die Rittergutsbesitzer üben
neuerdings wahre Souveränitätsrechte aus, und die Lage des Land
volkes ist die elendeste. Länger als irgendwo in Deutschland, nämlich
bis 1820, währte sogar die Leibeigenschaft fort, der die Mehrzahl
der Einwohner unterlag. Auch später besserten sich deren Verhält
nisse wenig. Das grosse, fruchtbare Land hat die dünnste Bevölkerung
in Deutschland, und dennoch fanden massenhafte Auswanderungen statt,
— dennoch ist ein Proletariat vorhanden, „welches (wie Schnelle
schon vor 1848 schrieb) durch seine Menge gerechte Besorgnisse ver
anlasst. Man sucht durch Ehehindernisse die Vermehrung der Be
völkerung zu hindern ; — freilich nur mit dem Erfolge einer ausser
ordentlichen Zunahme der unehelichen Kinder und des Umsichgreifens
eines Missmuths bei den arbeitenden Classen, der in den letzten .Jahren
Viele veranlasst hat, aus dem volksarmcn Mecklenburg, das noch
Hunderttausende ernähren könnte, in andere Länder und Welttheile
auszuwandern“... Die Vertheilung des Grundbesitzes ist eine wunde
Stelle im mecklenburgischen Staatsleben. Von den 228 Q.-M. Schwe
rins gehören ungefähr 24^^ den Städten zu. Das übrige Land ist
unter 630 Grundeigenthümer vertheilt. Mit ihnen nehmen an dem
Grundbesitze etwa 1002 Erbpächter tlieil, 6163 Bauern, die an den
Boden eigentlich kein dingliches Recht haben, und endlich etwa 6596
Bündner, die meistens nur wenige Aecker, aber mit dinglichem Rechte,
besitzen. Die Zahl der Grundbesitzer ist also klein — 15,685 unter
368,118 Jjandleuten. Bedenkt man nun, dass nur 630 vollkommen
freie Ligenthümer sind, bedenkt man die Lage der Bauern auf den
ritterschaftlichen Gütern, — betrachtet man die kastenartige Isolirung
der Bevölkerung, die Ungleichheit in ihren bürgerlichen Berechtigun
gen und die Schwierigkeit der Erwerbung eines kleinen Grundbesitzes,
— so gewahrt man das Bedenkliche der Verhältnisse. Dabei befinden
sich die mit 60 Mill. Thlr. Schulden belasteten Rittergutsbesitzer auch
ihrerseits in keiner allzubehaglichen Lage.