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a) Tarif nach der Bogenzahl und Tarif nach dem
Einkaufspreis der Zeitungen.
Zur Veranschaulichung des Einflusses, den der Uebergang
vom Bogenzahltarif zuin Tarif nach dem Einkaufspreis der
Zeitungen ans die Höhe der Zeitungsgebühren und der
Zeitungsbezugspreise ausgeübt hat, sind Angaben über
Zeitungen, die sich in den Zeitungspreislisten von 1848 und
1850 aufgeführt finden, gegenübergestellt worden. Die An
gaben der Listen von 1848 und 1850 wurden deshalb für
den Vergleich ausgewählt, weil in der Liste von 1848 zum
letzten Mal die „Provisionsgebühren" usw. nach dem Bogen
zahltarif erscheinen, während die Liste von 1850 zum ersten
Mal nach Verlauf eines Uebergangsjahres, in dem etwa durch
die Tarifreform bedingte Aenderungen der Bezugspreise
durchgeführt werde» konnten, die entsprechenden Angaben auf
Grund des Tarifs nach dem Einkaufspreis der Zeitungen
ersehen läßt. Der Vergleich, der sich auf 50 politische
Zeitungen erstreckte, ergab folgendes:
Die Zcituiigsgebühr hat sich bei:
2% der Zeitungen nicht geändert,
2% „ „ erhöht,
96% „ „ ermäßigt.
Die Erhöhung der Gebühr hat nur wenige Prozent
— 3% — betragen; dagegen belief sich die Ermäßigung für:
4% der Zeitungen
auf 1—25%,
20% „
„ 26-50%,
58% „
„ 51-75%,
„
„ mehr als 75%.
Der Bezugspreis hat sich bei:
4% der Zeitungen nicht geändert,
4% „ „ erhöht,
92% „ „ ermäßigt.