Full text: General-Zoll-Tarif für die Ein- und Ausfuhr aller Waaren folgender europäischen Staaten: Oesterreich-Ungarn, Deutschland [usw.]

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XXII. Baumwolle, Garne und Waaren daraus, etc. 
Ü 
Tarif massige Benennung 
Zoll 
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1 massiger i 
93 
210 
211 
212 
213 
I 214 
215 
Russland. 
3. Näh- und Strickgarn jeder Art .... 
Anmerkung: Für die Verpackung von Baumwollengarn 
werden hei Kisten und Fässern 20, bei einfachen Säcken 2. 
bei Ballen 8, auf Köllchen oder Spulen gewickelt bei 
Kisten und Fässern .35, auf Papier gewickelt bei Kisten 20, 
bei Fässern 25% des Zollbetrages in Abzug gebracht. 
Lampendochte, baumwollene und alle anderen . 
Anmerkung: Für die Verpackung der Dochte in Kisten 
und Fässern werden je 20. für jene in einfachen Säcken 
und Matten je 2% des Zollbetrages in Abzug gebracht. 
Baumwollene Gewebe : 
rohe, gebleichte, gefärbte (mit Ausnahme 
der in Adrianopelroth gefärbten) und bunt 
gewebte ; 
1. in 1 Pfd. Gewicht bis 8 QArsch. enthalt. 
2. „ 1 „ von 8—12 „ „ 
3. „ 1 „ r 12-16 , „ 
4. 1 „ mehr als 16 „ „ „ 
Dieselben bedruckt und in Adrianopelroth ge 
färbt : 
1. in 1 Pfd. Gewicht bis 8 QArsch. enthalt. 
2. „ 1 „ von 8—12 „ „ „ 
3. P 1 m P 12 —16 M p P 
4. p 1 p mehr als 16 p p p 
Anmerkung: Baumwollene Gewebe aller Art mit auf 
geleimten od. aufgelegten Mustern, mit Stroh, Gold, Silber, 
Rauschgold oder anderen Verzierungen und für Damen 
kleider zugeschnittene (coupons de robes) werden laut Pkt. 4 
§ 211 verzollt. 
Stickereien auf Canevas und sonstigen baum 
wollenen Geweben: 
1. in 1 Pfd. Gewicht bis 8 QArsch. enthalt. 
2. p 1 p von 8-12 pp 
3- p 1 p p 12—16 pp p 
4. p 1 p mehr als 16 p p p 
Baumwollener Sammet, Plüsch und Plüsch 
bänder 
Baumwollene Posamentierwaaren, gestrickte u. 
geflochtene aller Art, Chenille und Fabrikate 
daraus, baumwollener Canevas ohne Stickerei 
oder mit angefangener Stickerei, mit Aus 
nahme von Knöpfen (§ 220), Tüll (§ 214) 
und Spitzen (§ 215) 
Anmerkung: Leinene und hänfene Posamentierwaare wird 
auch nach diesem Paragraph verzollt. 
Tüll und Spitzen, 
Tüll aller Art : 
1. zu Möbeln (Antigras) mit gestrickten oder 
eingesponnenen Mustern, sowie Tüll- und 
Mousselinvorhänge 
2. Tüll jeder Art mit Ausnahme des oben 
genannten, in Stücken, glatter und mit 
Mustern (eingesponnenen oder gestickten), 
für Damenkleider 
Spitzen aller Art, baumwollene, leinene, hän 
fene, wollene und seidene (Blonden) . . . 
Pud 
1 
Pfd. 
1 
Rubel 
6 
Kop. ¡¡Rubel 
31 
42 ;; 
50 l| 
20 il 
50 
60 
88 
20 
55 
66 
83 
82 
50 
40 
45 
Kop.
	        
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