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XXII. Baumwolle, Garne und Waaren daraus, etc.
Ü
Tarif massige Benennung
Zoll
allgemeiner
trags-1
massiger i
93
210
211
212
213
I 214
215
Russland.
3. Näh- und Strickgarn jeder Art ....
Anmerkung: Für die Verpackung von Baumwollengarn
werden hei Kisten und Fässern 20, bei einfachen Säcken 2.
bei Ballen 8, auf Köllchen oder Spulen gewickelt bei
Kisten und Fässern .35, auf Papier gewickelt bei Kisten 20,
bei Fässern 25% des Zollbetrages in Abzug gebracht.
Lampendochte, baumwollene und alle anderen .
Anmerkung: Für die Verpackung der Dochte in Kisten
und Fässern werden je 20. für jene in einfachen Säcken
und Matten je 2% des Zollbetrages in Abzug gebracht.
Baumwollene Gewebe :
rohe, gebleichte, gefärbte (mit Ausnahme
der in Adrianopelroth gefärbten) und buntgewebte
;
1. in 1 Pfd. Gewicht bis 8 QArsch. enthalt.
2. „ 1 „ von 8—12 „ „
3. „ 1 „ r 12-16 , „
4. 1 „ mehr als 16 „ „ „
Dieselben bedruckt und in Adrianopelroth gefärbt
:
1. in 1 Pfd. Gewicht bis 8 QArsch. enthalt.
2. „ 1 „ von 8—12 „ „ „
3. P 1 m P 12 —16 M p P
4. p 1 p mehr als 16 p p p
Anmerkung: Baumwollene Gewebe aller Art mit aufgeleimten
od. aufgelegten Mustern, mit Stroh, Gold, Silber,
Rauschgold oder anderen Verzierungen und für Damenkleider
zugeschnittene (coupons de robes) werden laut Pkt. 4
§ 211 verzollt.
Stickereien auf Canevas und sonstigen baumwollenen
Geweben:
1. in 1 Pfd. Gewicht bis 8 QArsch. enthalt.
2. p 1 p von 8-12 pp
3- p 1 p p 12—16 pp p
4. p 1 p mehr als 16 p p p
Baumwollener Sammet, Plüsch und Plüschbänder
Baumwollene Posamentierwaaren, gestrickte u.
geflochtene aller Art, Chenille und Fabrikate
daraus, baumwollener Canevas ohne Stickerei
oder mit angefangener Stickerei, mit Ausnahme
von Knöpfen (§ 220), Tüll (§ 214)
und Spitzen (§ 215)
Anmerkung: Leinene und hänfene Posamentierwaare wird
auch nach diesem Paragraph verzollt.
Tüll und Spitzen,
Tüll aller Art :
1. zu Möbeln (Antigras) mit gestrickten oder
eingesponnenen Mustern, sowie Tüll- und
Mousselinvorhänge
2. Tüll jeder Art mit Ausnahme des obengenannten,
in Stücken, glatter und mit
Mustern (eingesponnenen oder gestickten),
für Damenkleider
Spitzen aller Art, baumwollene, leinene, hänfene,
wollene und seidene (Blonden) . . .
Pud
1
Pfd.
1
Rubel
6
Kop. ¡¡Rubel
31
42 ;;
50 l|
20 il
50
60
88
20
55
66
83
82
50
40
45
Kop.