Full text : General-Zoll-Tarif für die Ein- und Ausfuhr aller Waaren folgender europäischen Staaten: Oesterreich-Ungarn, Deutschland [usw.]

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Orig.-Tarifes

XXIII.  Flachs,  Hanf,  Jute,  Gume  uud  Waaren  daraus.

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Tarifmässige  Benennung

aus  Manilahanf,  Cocos-,  Jute-  und  ähnlichen ­
  Fasern
e)  Leinwand,  Zwillich,  Drillich,  ungefärbt,  unbedruckt, ­
  ungebleicht:
1.  bis  16  Fäden  in  der  Kette  uud  dem
Schuss  zusammen-  auf  eine  »quadratische
Gewebfläche  von  4  Quadratcentimeter
2.  mit  17  bis  40  Fäden  in  der  Kette  und
dem  Schuss  zusammen  auf  eine  quadratische ­
  Gewebfläche  von  4  Quadratcentimeter, ­
  feine  sowie  alle  gefärbten
Fussdecken  aus  Manilahanf,  Cocos-,
Jute-  und  ähnlichen  Fasern  ....
3.  mit  41  bis  80  Fäden  in  der  Kette  und
dem  Schuss  zusammen  auf  eine  »quadratische ­
  Gewebfläche  von  4  Quadratcentimeter
  ;  Seilerwaaren,  gefärbte  und
gebleichte,  mit  Ausnahme  der  unter  d
genannten
4.  mit  81  bis  120  Fäden  in  der  Kette  und
dem  Schuss  zusammen  auf  eine  »quadratische ­
  Gewebfläche  von  4  Quadratcentimeter ­

5.  mit  mehr  als  120  Fäden  in  der  Kette
und  dem  Schuss  zusammen  auf  eine
»quadratische  Gewebfläche  von  4  Quadratcentimeter ­

/>  Leinwand,  Zwillich,  Drillich,  gefärbt,  bedruckt, ­
  gebleicht,  auch  aus  gefärbtem,  bedrucktem. ­
  gebleichtem  Garn  gewebt:
1.  bis  120  Fäden  in  der  Kette  und  dem
Schuss  zusammen  auf  eine  quadratische
Gewebfläche  von  4  Quadratcentimeter
2.  mit  mehr  als  120  Fäden  in  der  Kette
und  dem  Schuss  zusammen  auf  eine
quadratische  Gewebfläche  von  4  Quadratcentimeter ­

g)  Damast  aller  Art,  verarbeitetes  Tisch-.  Bettund
  Handtücherzeug,  leinene  Kittel  aller  .\rt
h)  Bänder,  Borten,  Fransen,  Gaze,  gewebte
Kanten,  Schnüre,  Stickereien,  Strumpfwaaren.
Gespinnste  und  andere  Waaren  in  Verbindung ­
  mit  Metallfäden
i)  Zwirnspitzen
Jh  der  Aufifiihr  frei.

Zoll

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100

60
120
60

100
600

Pfg.

Belgien.
Flachs,  Hanf,  Jute  etc.  frei.
Leinengarn  und  Garn  von  anderen  vegetabilischen
Spinnstoflen  frei,
Flachs,  Hanf  und  Jutegewebe,  Spitzen,  mit  der
Hand  angefertigte  und  geklöppelte,,  frei.
Anmerkung:  Itie  auf  dem  StuLl  erzeugten  Spitzen  find  je
nach  ihrer  Gattung  zollpflichtig,  wie  Gewebe  alle  anderen.

Kg.

Frc.

Cent.

Frc.

Cent.
            
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