Full text : General-Zoll-Tarif für die Ein- und Ausfuhr aller Waaren folgender europäischen Staaten: Oesterreich-Ungarn, Deutschland [usw.]

XXIll.  Flachs,  Hanf,  Jute,  Garne  und  Waaren  daraus.

141

Tarifmässige  Benennung

3  E

allgetrags-



  O

massiger

SN

79

80
81

Italien.
Garne,  gezwirnt,  ungebleicht,  ge-  j  vertragsm.  mit
waschen  od.  gebleicht  .  !■  Frankreich  u.
„  gezwirnt,  gefärbt  .  .  .  I  Oesterr.-Ung.
Anmerkung:  Bei  gezwirnten  (tarnen  wird  die  Classification
festgestellt,  wenn  man  die  Länge  mit  der  Fädenanzalil
mnltiplicirt.
Rohe  Gewebe,  welche  zwischen  Ketten  und  Einschuss ­
  in  einem  Raume  von  5QMm.  Breite
ersehen  lassen  :
bis  10  Kettenfäden  einschliesslich  .  .
«  11-12  ,
e  13-1Ö  „
.  17-18  „
n  19—25  „
e  20-34  „
über  34  „
Gewebe  aus  Flachs  u.  Hanf  im
Raume  von  5  QMm.
nicht  mehr  als  5  Kettenfäden ­
  enthaltend,
ungebleicht,  gebleicht,
ausschl.  der  Packleinwand ­

„  zu  Packleinwand,  Gurten ­
  und  Röhren  ,  .
„  gefärbte  u.  aus  gefärbt.
Garn  gefertigte...
„  gebleichte,  wie  die  rohen  Gewebe  mit
einem  Zuschlag  von  80»/o.
Glatte  Hanf-  od.  Flachsgewebe
mit  mehr  als  5  Kettenfäden ­
  auf  5  Mm.  :
aj  roh,  gebleicht  od.  theilweise
  aus  gebleichtem
Garn
b)  gefärbt  od.  färbig  gewebt
Gewebe,  gefärbte,  wie  die  rohen  Gewebe  mit
einem  Zuschlag  von  30"'„  allgemein.
„  aus  Flachs  oder  Hanf,  bedruckte,  mit
einem  Zuschlag  v.  60  Lire  pr.  (Quintal
„  dieselben  .  .  .  .  |  vertragsm.  mit
„  gestickte,  auf  Flachs-  ?  Frankreich  u.
und  Handgewebe  .  .  I  Oesterr.-Ung.
Anmerkung  zn  Nr.  81:  Auch  för  die  gemusterten  oder
damascirten  (lewebe  wird  der  Zoll  eingehoben,  je  nachdem
selbe  roh.  weiss.  gelärbt.  mit  Farben  oder  bedruckt  sind
und  je  nach  der  Anzahl  der  Faden.  Der  aus  mehreren
Enden  Wstehende  Fallen  wird  je  nach  der  Anzahl  der
erstereu  für  2  oder  mehr  gerechnet.  Wenn  sich  die  Faden
weder  im  Einschuss  noch  in  der  Kette  ermitteln  lassen,
zählt  man  blos  diejenigen  einer  Kichtung  und  verdoppelt
deren  Zahl,  wofern  die  Fäden  beider  Richtungen  augenscheinlich ­
  von  der  nämlichen  Stärke  oder  aus  der  gleichen
Anzahl  Enden  zusammengesetzt  sind.  Andernfalls  und  wenn
mit  Rücksicht  auf  die  (Qualität  des  Musters  die  Unmöglichkeit ­
  vorhanden  wäre,  die  Fäden  zu  zählen,  kommt  der

Kg.
100
100

Lira  Cent.

Lira

—  :  -  23
—  —  ;  34

100
100
100
1001  70  —

20  I
35
58

1001
100  !
100

vertragsmässig
mit
Frankreich
und
Oesterr.-Ung.

vertragsmässig
mit
Frankreich
und
Oesterr.-Ung.

80
90
110

100
!!  100
lilOO

100
100

100,  -
100  300

'  23
12
38

90

115
250

Cent.
10
65

10

75
            
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