Full text: General-Zoll-Tarif für die Ein- und Ausfuhr aller Waaren folgender europäischen Staaten: Oesterreich-Ungarn, Deutschland [usw.]

144 
XXIIl. Flachs, Hanf, Jute, Garne und Waaren daraus. 
389 
390 
391 
392 
393 
394 
395 
390 
397 
398 
399 
400 
Tarifmilssige Benennung 
1 1 
allge 
meiner 
für die 
Ausfuhr 
Rumänien. 
Garne aus Flachs und Hanf, gezwirnte, rohe, 
gebleichte oder in jeder Farbe gefärbte . 
Garne aus Jute, Abaca, Phormium Tenax 
Aloebast und anderen ähnlichen Spinnstoffen 
rohe 
Garne aus Jute, Abaca, Phormium Tenax 
Aloebast und anderen ähnlichen Spinnstoffen 
gebleichte oder gefärbte 
Tara: 13 in Kisten und Fässern, 5 in 
Ballen und Körben. 
Taue und Stricke aus Hanf, Jute, Abaca, 
Phormium Tenax, Aloebast und anderen 
ähnlichen Spinnstoffen von jeder Stärke, 
rohe, gebleichte oder getheerte; Stricke für 
Stallungen und Wagenbespannung . . . 
Bindfäden von jeder Stärke, rohe, gebleichte 
oder gefärbte, in Knäueln und Strähnen ; 
Trensen, Halfter und Gurten aus Hanf, 
Fischernetze jeder Art 
Tara: 13 in Kisten und Fässern, 9 in 
Körben, 0 in Ballen. 
Lindenrinde, zu Stricken, gebrochen u. Stricke 
aus Lindenrinde 
Webe- und Wirkwaaren aus Flachs, Hanf, Jute und 
anderen vegetabilischen Spinnstoffen, u. zwar 
Leinwand, ungebleicht, ganz ordinär; Jute 
gewebe, auch gebleicht oder gefärbt . . . 
Anmerkung: Teppiche aus reiner lute unterliegen der 
selben Behandlung wie die Jutegewebe, das heisst, sie sind 
dem Zollsätze von 10 Fr. per 100 Kilo unterworfen. 
a) Jutegewebe, ganz ordinäre, roh oder ge 
bleicht 
h) Leinwand, ganz ordinäre, ungebleicht 
Anmerkung: Handelsvertrag mit der Schweiz. 
Leinwand, roh, dicht und stark ; geköperte 
Leinwand für Bettzeug und Möbel, auch 
gebleicht; farbig gewebte Leinwand (ge 
streift, karrirt. „Kanafas“), roher Zwillich . 
Zwillich zu Kleidungsstücken, gebleicht oder 
färbig gewebt . . . ....... 
Leinwand, glatte, rohe, jeder Art (mit Aus 
nahme der in den Artikeln 395 und 39G 
genannten) 
Anmerkung: Handelsvertrag mit Belgien : 
Artikel 398. Leinwand, gl a to. rohe, jeder Art (mit 
Ausnahme der in den Artikeln 395 und 39b genannten) 
45 Fres, per 100 Kilogramm. 
Leinwand, sogenannte „holländisclie“, glatte, 
gebleichte, weniger als 8 Schussfäden auf 
5 Mm. enthaltend 
Leinwand, sogenannte „holländische“, glatte, 
gebleichte, 8 bis 11 Schussfäden (inclusive) 
auf 5 Mm. enthaltend 
Tara zu Post 395—100: 13 in Kisten, 
Fässern und Körben, 0 in Ballen. 
Kg. 
100 
100 
100 
T. Werth« 7®/o 
10 
100 
100 
100 
100 
Frc. 
Cent. 
100 
100 
31 
19 
Frc. Cent. 
frei 
18 
4 — 
10 ' — 
100 5 
100I! 10 — 
100 i 30 , — 
'I I 
100I 50 — 
1 
100 i| 55
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.