Full text: General-Zoll-Tarif für die Ein- und Ausfuhr aller Waaren folgender europäischen Staaten: Oesterreich-Ungarn, Deutschland [usw.]

Post des 
brig.-T»rife«j 
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XXIII. Flachs, Hanf, Jute, Garne und Waaren daraus. 
Tarif massige Benennung 
3II 
191 
Serbien. 
2. Garne, gebleicht, gefärbt, gekocht oder in 
Verbindung mit anderen Materialien . . . 
Gewebe und sonstige Erzeugnisse: 
1. Sack- und Packleinwand 
2. gemeine Hausleinwand und andere ähn 
liche, wie Numerasch, Caricka, Ertali, 
Kollet, Zwillich, gemeiner für Militärkleider 
oder Säcke, Commiss- od. Segelleinen und 
alle übrigen gemeinen und groben Lein 
wänden aus Flachs, Hanf und Jute und 
ähnliche nicht gefärbte, noch in Verbindung 
mit anderen Materialien ; hierzu kommen 
noch fertige Säcke daraus 
3. Zwillich, Gradei, grobe Gelsengitter, gefärbt 
oder mehrfärbig gewebt. Canevas, gemeiner 
für Unterfutter, einfärbig; Decken und ähn 
liche ohne Unterschied der Bearbeitung; 
hiezu kommen noch alle gemeinen Lein 
wänden, welche unter 2 benannt, jedoch 
gefärbt sind 
4. Alle übrigen dichten Gewebe, gebleicht od. 
nicht, gefärbt od. mehrfärbig gewebt oder 
bedruckt, jedoch nicht gestickt und ohne 
Verbindung mit andern Materialien . . . 
5. Feine und dünne Gewebe und Waaren, in 
oder ohne Verbindung mit gewöhnlichen 
Materialien, können jedoch mit Seide ver 
ziert sein, sowie Gaze, Linon, Moll für 
Vorhänge und andere; hiezu kommen noch 
dichtere Gewebe, wenn selbe in Verbindung 
mit anderen gewöhnlichen Materialien oder 
theilweise mit Seide in Verbindung ver 
kommen oder wenn beim Weben Ver 
zierungen eingestickt sind 
Alle undichten Stoffe, als: Blonden, Tüll-anglais, 
Bobinets, Petinets, Spitzen und ähnliche . 
Seilerwaaren aus Flachs, Hanf oder ähnlichen 
Stoffen, in oder ohne Verbindung mit ge 
wöhnlichen Materialien : Spagat, Stricke, 
Seile, Halfter, Gurten, Netze und ähnliche 
Gegenstände 
Bei der Einfuhr aus Oesterr.-Ung. vertragsmässig: 
Garne aus Hanf, Flachs u. anderen vegetabilischen 
Spinnstoffen mit Ausnahme der Baumwolle 
vom Werthe G®;o. 
Hanf-, Flachs- und Jute waaren: 
a) 1. Sack- und Packstoffe, grobe, sowie fer 
tige Säcke daraus, auch Sackzwilliche ; 
die in diese Position fallenden Waaren 
können auch mit einzelnen farbigen, zur 
Markirung dienenden Streifen versehen 
sein 
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