Full text : General-Zoll-Tarif für die Ein- und Ausfuhr aller Waaren folgender europäischen Staaten: Oesterreich-Ungarn, Deutschland [usw.]

Post  des
brig.-T»rife«j

148

XXIII.  Flachs,  Hanf,  Jute,  Garne  und  Waaren  daraus.

Tarif  massige  Benennung

3II

191

Serbien.
2.  Garne,  gebleicht,  gefärbt,  gekocht  oder  in
Verbindung  mit  anderen  Materialien  .  .  .
Gewebe  und  sonstige  Erzeugnisse:
1.  Sack-  und  Packleinwand
2.  gemeine  Hausleinwand  und  andere  ähnliche, ­
  wie  Numerasch,  Caricka,  Ertali,
Kollet,  Zwillich,  gemeiner  für  Militärkleider
oder  Säcke,  Commiss-  od.  Segelleinen  und
alle  übrigen  gemeinen  und  groben  Leinwänden ­
  aus  Flachs,  Hanf  und  Jute  und
ähnliche  nicht  gefärbte,  noch  in  Verbindung
mit  anderen  Materialien  ;  hierzu  kommen
noch  fertige  Säcke  daraus
3.  Zwillich,  Gradei,  grobe  Gelsengitter,  gefärbt
oder  mehrfärbig  gewebt.  Canevas,  gemeiner
für  Unterfutter,  einfärbig;  Decken  und  ähnliche ­
  ohne  Unterschied  der  Bearbeitung;
hiezu  kommen  noch  alle  gemeinen  Leinwänden, ­
  welche  unter  2  benannt,  jedoch
gefärbt  sind
4.  Alle  übrigen  dichten  Gewebe,  gebleicht  od.
nicht,  gefärbt  od.  mehrfärbig  gewebt  oder
bedruckt,  jedoch  nicht  gestickt  und  ohne
Verbindung  mit  andern  Materialien  .  .  .
5.  Feine  und  dünne  Gewebe  und  Waaren,  in
oder  ohne  Verbindung  mit  gewöhnlichen
Materialien,  können  jedoch  mit  Seide  verziert ­
  sein,  sowie  Gaze,  Linon,  Moll  für
Vorhänge  und  andere;  hiezu  kommen  noch
dichtere  Gewebe,  wenn  selbe  in  Verbindung
mit  anderen  gewöhnlichen  Materialien  oder
theilweise  mit  Seide  in  Verbindung  verkommen ­
  oder  wenn  beim  Weben  Verzierungen ­
  eingestickt  sind
Alle  undichten  Stoffe,  als:  Blonden,  Tüll-anglais,
Bobinets,  Petinets,  Spitzen  und  ähnliche  .
Seilerwaaren  aus  Flachs,  Hanf  oder  ähnlichen
Stoffen,  in  oder  ohne  Verbindung  mit  gewöhnlichen ­
  Materialien  :  Spagat,  Stricke,
Seile,  Halfter,  Gurten,  Netze  und  ähnliche
Gegenstände
Bei  der  Einfuhr  aus  Oesterr.-Ung.  vertragsmässig:
Garne  aus  Hanf,  Flachs  u.  anderen  vegetabilischen
Spinnstoffen  mit  Ausnahme  der  Baumwolle
vom  Werthe  G®;o.
Hanf-,  Flachs-  und  Jute  waaren:
a)  1.  Sack-  und  Packstoffe,  grobe,  sowie  fertige ­
  Säcke  daraus,  auch  Sackzwilliche  ;
die  in  diese  Position  fallenden  Waaren
können  auch  mit  einzelnen  farbigen,  zur
Markirung  dienenden  Streifen  versehen
sein

Zoll

allgemeiner ­


tragsmassiger


Kr.  ¡Dinar  Para

ilioo

100

40
10

100  50

100

ICO

Dinar  Para

75  I  —

150

100
100

100

,200
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300

25

100
            
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