Full text : General-Zoll-Tarif für die Ein- und Ausfuhr aller Waaren folgender europäischen Staaten: Oesterreich-Ungarn, Deutschland [usw.]

I  Post  des
jOrig.-Tarifes

XXIV.  Wolle,  Wolleiigaru  und  Wollenwaaren,  etc.

153

Tarif  massige  Benennung

1  1

41

Deutschland.  j|  ^g.  Mt.  i  fg.  i  Mk.  i  ifg.
Wolle,  einschliesslich  der  anderweit  nicht  genannten ­
  Thierhaare,  sowie  Waaren  daraus:
a)  Wolle,  rohe,  gefärbte,  gemahlene;  ferner
Haare,  roh,  gehechelt,  gesotten,  gefärbt,  ^
auch  in  Lookenform  gelegt  i  i  00
b)  gekämmte  Wolle  ,100
c)  Garn,  auch  mit  anderen  Spinnmaterialien,
ausschliesslich  der  Baumwolle,  gemischt:
1.  aus  Rindviehhaaren,  ein-  und  zweifach
aller  Art,  Watten  100
2.  Genappes-,  Mohair-,  Alpaccagani:
OL)  einfaches,  ungefärbt  oder  gefärbt,
doublirtes  ungefärbt  100
3)  doublirtes  gefärbt,  drei-  oder  mehrfach ­
  gezwirntes,  ungefärbt  oder  gefärbt  100

2  -

3

3
24

41  c
35

d)

3.  anderes  Garn  :
a)  roh,  einfach
3)  roh.  doublirt
Y)  gebleicht  oder  gefärbt,  einfach  .  .
5)  gebleicht  oder  gefärbt,  doublirt,  dreioder
  mehrfach  gezwirnt,  roh,  gebleicht
oder  gefärbt  •
Treibschnüre  aus  Strängen  von  verfilztem
Wollengarn  (für  Spulen)  ......
Waaren,  auch  in  Verbindung  mit  Baumwolle, ­
  Leinen  oder  Metallfäden:
1.  Tuchleisten  -  «  -
2.  grobe  unbedruckte,  ungefärbte  Pilze
3.  Fussdecken.  welche  gefärbte  oder  ungef.
Garne  aus  Rindviehhaaren  enthalten
4.  unbedruckte  Filze,  soweit  sie  nicht  zu
Xr,  2  gehören,  unbedruckte  Pilz-  und
Strumpfwaaren,  P'ussdecken,  auch  bedruckte, ­
  aus  Wolle  oder  anderen  Thierhaaren, ­
  mit  Ausnahme  der  Rindviehund
  Rosshaare,  auch  in  Verbindung  mit
vegetab.  Fasern  u.  a.  Spinnmaterialien
5.  unbedruckte  Tuch-  und  Zeugwaaren,  soweit ­
  sie  nicht  zu  7  oder  8  gehören  :  ^
a)  im  Gewichte  von  mehr  als  200  Gr.
auf  den  QMtr.  Gewebfläche  .  .  .
3)  im  Gewichte  von  200  Gr.  oder  weniger ­
  auf  den  QMtr.  Gewebfläche  .
6.  z)  bedruckte  Waaren,  soweit  sie  nicht
zu  den  P'ussdecken  gehören,  ira  Gewichte ­
  von  mehr  als  200  Gr.  auf  den
QMtr.  Gewebfläche  ;  ferner  Posamentier- ­
  und  Knopfmacherwaaren,Plüsche,
Gespinnste  in  Verbind,  mit  Metallfäd.
ß)  bedruckte  Waaren,  soweit  sie  nicht
zu  den  Fussdecken  gehören,  im  Gewichte ­
  von  200  Gr.  oder  weniger  auf
den  QMtr.  Gewebfläche

100  ;  8  ’
100  ,  10  ,
100  ,  12
!  100  24
|'  100  24
¡100  -  ,
|;  100  3
1|  100  24

100  100

100

135

100

220

I
I  100  1.50
|i  i:
j|  100^220

II
ii
            
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