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XXIV. Wolle, Wollengarn und Wollenwaaren, etc.
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Tarifmässige Benennung
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Deutschland.
7. Spitzen, Tülle und Stickereien, sowie
gewebte Shawltücher, welche drei oder
vier Farben haben
8. gewebte Shawltücher mit fünf oder mehr
Farben
ln der Ausfuhr frei.
Belgien.
Wolle, roh oder gekämmt, frei.
Wollengarn und Garn von Ziegen, Haaren, Al-
pacca, Vigogne und Kameelhaaren :
un gezwirnt und ungefärbt
gezwirnt und gefärbt
Garne aus nicht besonders tari Urten Haaren frei.
Wollengewebe :
Shawls und Schärpen von indischem Kasch
mir (mit Ausschluss der Imitation) vom
Werthe 5%.
Alle anderen Gewebe vom Werthe IO»,'©.
(Hierhergehören: Strumpf-, Posamentier- und
Bandwaaren, Socken, Decken, Spitzen, Filz
aller Art, mit Ausnahme des zu Maschinen
und mechanischen Vorrichtungen gehörigen,
oder anderen für die Industrie tarifirten;
Teppiche und Tapisserien ; ferner ganz oder
theilweise confectionirte Gegenstände, welche
nicht zu den Kleidern gehören, Tuche etc.,
gemischte Gewebe, insofern die Wolle und
deren Abarten vorherrschen, Gewebe aus
Ziegenhaar, Alpacca, Lama, Vigogne und
Kameelhaare, werden wie Wollgewehe be
handelt.)
Gewebe, nicht besonders tarifirte, vom Werthe
10%.
(Hierher gehören : Gewebe und Waaren aus
Pferdehaaren und aus Haar, welches der
Wolle nicht geichgestellt ist.)
Filzdrucktücher vom Werthe 5"/o.
Filz zum Verdichten, für Claviere, zum Pofiren
von S]»iegelglas und zum Auspolstern von
Wagen, Haarfilz zu industriellen Zwecken
vom Werthe 5'’/o.
In der Amfuhr frei.
Dänemark.
Wolle und Haare aller Art frei.
Garne (hiermit begriffen solche runde Schnüre
und Litzen, welche von der Dicke einer
Linie und darunter sind):
a) ungefärbtes
h) gefärbtes, sowie alle Arten Garn in Ver
bindung mit Lahn
Kg.
100
100
Mk. Pfg.
300 I —
450 —
Kg. I Frc.
Cent.
Mk. Pfg.
Frc. Cent
100
100
20 1 -
30
Pfd. Krön.! Oere Krön.
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