XXIV. Wolle, Wollengarn und Wollenwaaren, etc.
1ÕÕ
!
Tarifmässige Benennung
IS
Zoll
allge
meiner
trag»-
m&uiger
137
158
159
100
22
23
24
Dänemark.
Filz zur Schiffsverhärtung oder zum Dachdecken
und ähnlicher Filz zu anderem Gebrauch .
Waaren aus Wolle: gewebte (jedoch nicht ge
schorene) oder gestrickte Waaren aus Vieh
haaren oder aus Thierhaaren in Verbindung
mit groben vegetabilischen Stoffen allein
oder aus Thierhaaren als Hauptbestandtheil
in Verbindung mit Kalkwolle, Beinhaaren
oder ähnlichen ordinären Wollsorten mit
und ohne Zusatz von vegetabilischen Stoffen ;
ferner roher Filz aller Art, nicht gefärbt
oder bedruckt; ingleichen Arbeiten aus
Tuchleisten, Fussteppiche und Fussteppich-
zeug .......
Wollenwaaren, klare oder undichte, mit Messing
draht oder gesponnenem Glase verbundene
Waaren, Spitzen, filirte und gehäkelte Ar
beiten , Posamentier- und Knopfmacher
arbeiten
Anmerkung: AU klare oder undichte Waaren sind solche
zu behandeln, in welchen sich zwischen den einzelnen
Fäden ein Zwischenraum gleich der Dicke eines Fadens
wahrnehmen lässt, oder falls diese Unterscheidung nicht
thunlich ist. von denen 1 []Elle nur 6 Qnintin oder darunter
wiegt (1 Qnintin = :t0 Gr.I. Bei der Beurtheilnng der ersten
Alternative kommt Stickerei oder dergleichen auf einen
Übrigens klaren Stoff nicht in Betracht. Kin then^eife
undichter und theilweiwe dichter Stoff wird als undicht be
trachtet.
Wollene Waaren, andere
In der Aiutfuhr frei.
Anmerkung: 1. Knopfe und Posamentierarbeit sind wie
deren äusserer Stoff zu behandeln, und zwar ohne Abzug
der Kinlage. 2. Alle Arten gewebte oder geklöppelte Litzen
und flacbe Litzen sind wie Bandwaaren zu behandeln.
3. Gewebe aus verschiedenen Spinnstoffen sind nach dem
höchsbestenerten Stoffe zu verzollen. 4. Genähte oder auf
andere Weise verarbeitete Stoffe, als Kleidungen etc., sind
wie die Stoffe zu verzollen. (Siehe Kleidungen.|
England.
Alle Manufaciurwaaren in der Ein- und
AuKfuhr frei.
Frankreich.
Wolle mit Einschluss der Alpacca-, Vigogne-,
Sackwolle und der Kameelhaare, roh
Wollabfälle - - - '
Rosshaare, roh, zugerichtet oder gekräuselt
Thierhaare, roh
gekämmte Ziegenhaare . . .
^ gekämmte andere
" in Bündeln nach der Länge assortirt
Pfd. Krön.
Ocre
- , 1
Krön. Oere
;i 1
25
1 I
— ; CG
I' I
Kg. I, Frc. I Cent. Frc. Cent
100
100
100
100
100 li - ' 10 — 10
100II — : 10 — i 10
100 — 10 — i 10