Full text: General-Zoll-Tarif für die Ein- und Ausfuhr aller Waaren folgender europäischen Staaten: Oesterreich-Ungarn, Deutschland [usw.]

XXIV. Wolle, Wollengarn und Wollenwaaren, etc. 
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Tarifmässige Benennung 
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Dänemark. 
Filz zur Schiffsverhärtung oder zum Dachdecken 
und ähnlicher Filz zu anderem Gebrauch . 
Waaren aus Wolle: gewebte (jedoch nicht ge 
schorene) oder gestrickte Waaren aus Vieh 
haaren oder aus Thierhaaren in Verbindung 
mit groben vegetabilischen Stoffen allein 
oder aus Thierhaaren als Hauptbestandtheil 
in Verbindung mit Kalkwolle, Beinhaaren 
oder ähnlichen ordinären Wollsorten mit 
und ohne Zusatz von vegetabilischen Stoffen ; 
ferner roher Filz aller Art, nicht gefärbt 
oder bedruckt; ingleichen Arbeiten aus 
Tuchleisten, Fussteppiche und Fussteppich- 
zeug ....... 
Wollenwaaren, klare oder undichte, mit Messing 
draht oder gesponnenem Glase verbundene 
Waaren, Spitzen, filirte und gehäkelte Ar 
beiten , Posamentier- und Knopfmacher 
arbeiten 
Anmerkung: AU klare oder undichte Waaren sind solche 
zu behandeln, in welchen sich zwischen den einzelnen 
Fäden ein Zwischenraum gleich der Dicke eines Fadens 
wahrnehmen lässt, oder falls diese Unterscheidung nicht 
thunlich ist. von denen 1 []Elle nur 6 Qnintin oder darunter 
wiegt (1 Qnintin = :t0 Gr.I. Bei der Beurtheilnng der ersten 
Alternative kommt Stickerei oder dergleichen auf einen 
Übrigens klaren Stoff nicht in Betracht. Kin then^eife 
undichter und theilweiwe dichter Stoff wird als undicht be 
trachtet. 
Wollene Waaren, andere 
In der Aiutfuhr frei. 
Anmerkung: 1. Knopfe und Posamentierarbeit sind wie 
deren äusserer Stoff zu behandeln, und zwar ohne Abzug 
der Kinlage. 2. Alle Arten gewebte oder geklöppelte Litzen 
und flacbe Litzen sind wie Bandwaaren zu behandeln. 
3. Gewebe aus verschiedenen Spinnstoffen sind nach dem 
höchsbestenerten Stoffe zu verzollen. 4. Genähte oder auf 
andere Weise verarbeitete Stoffe, als Kleidungen etc., sind 
wie die Stoffe zu verzollen. (Siehe Kleidungen.| 
England. 
Alle Manufaciurwaaren in der Ein- und 
AuKfuhr frei. 
Frankreich. 
Wolle mit Einschluss der Alpacca-, Vigogne-, 
Sackwolle und der Kameelhaare, roh 
Wollabfälle - - - ' 
Rosshaare, roh, zugerichtet oder gekräuselt 
Thierhaare, roh 
gekämmte Ziegenhaare . . . 
^ gekämmte andere 
" in Bündeln nach der Länge assortirt 
Pfd. Krön. 
Ocre 
- , 1 
Krön. Oere 
;i 1 
25 
1 I 
— ; CG 
I' I 
Kg. I, Frc. I Cent. Frc. Cent 
100 
100 
100 
100 
100 li - ' 10 — 10 
100II — : 10 — i 10 
100 — 10 — i 10
	        
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