Full text : General-Zoll-Tarif für die Ein- und Ausfuhr aller Waaren folgender europäischen Staaten: Oesterreich-Ungarn, Deutschland [usw.]

11

XXIV.  Wolle,  Wollengern  und  Wollenwaaren,  etc.

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Tarif  massige  Benennung

"13

Zoll

allgemeiner ­


für  die
Ansfahr

334
33Õ
336
337
338

339
340

341
342
343
344

dem  Zoll  des  höchstbesteuerten  Materials
belegt.
2.  Gewebe  aus  Wolle  oder  Haaren,  gestickt
mit  Seide,  werden  mit  einem  Zuschlag  von
200  0  belegt.
3.  Gewebe  gemengt  mit  Gold  oder  Silberfäden
werden  mit  einem  Zuschlag  von  20''/o  belegt.
Anmerkung:  Die  Vertragssätze  des  französisch-portugiesischen ­
  Handelsvertrages  wurden  auf  die  Waareneinfulir
aller  Länder  erstreckt.
In  der  Ausfuhr  frei.
Rumänien.
Wolle,  und  zwar:
Wolle  aller  Art,  ungewaschene
„  „  „  gewaschene,  aber  nicht  gegekrämpelte
  od.  gekämmte  .
„  „  „  gekrämpelte  oder  gekämmte,
gefärbte  oder  nicht  .  .  .
Wollengarne  aller  Art
Wollenwaaren,  und  zwar:  *)
Gemeine,  nämlich:  langhaarige  Kotzen  (Paturi,
Tsoluri),  Tuch  zu  groben  Blousen,  genannt
Halinatuch  (Aba,  Zeghe,  Dimie,  Loden,
Wollenteppiche  jeder  Art,  nach  Stück  oder
nach  Meter*)
Tuch  und  andere  dem  Tuche  ähnliche  Gewebe  •),
nicht  bedruckt,  ebenso  Flanell*)  jeder  Art,
weiss  oder  gefärbt
Alle  anderen  Wollenwaaren,  die  unter  den
vorstehenden  Artikeln  nicht  begriffen  sind,
mit  Ausnahme  der  Shawls  und  Spitzen;
ebenso  alle  Posamentier-,  Knopfmacher-  und
Bandmacherwaaren  aus  Schafwolle*)  ,  .  .
Anmerkung:  ')  Gewebe  aus  Schafwolle  oder  Baumwolle,
welche  mit  einem  anderen  Stoffe,  als  Beide  gemischt  sind,
zahlen  den  Zoll  der  reinen  Schaf-  und  Baumwollgewebe.
je  nachdem  ihr  Hunptbestandtheil  die  Schafwolle  oder  die
Baumwolle  ist  und  nach  Massgabe  der  durch  die  einschlägigen ­
  Artikel  festgesetzten  Unterscheidungen.  U  In
diese  Post  sind  auch  die  ordinären  Stoffe,  genannt  .Cziak“,
inbegriffen.  •)  Unter  «die  dem  Tuche  khnliehen  Gewebe*
fallen  alle  Modestoffe  für  Hinnerkleider,  wie  sie  in  Brünn
und  Keichenberg  erzeugt  werden  (Brünner  Heren  •  Rocknnd
  Hosenstoffe,  Modestoffe  „Nouveautés*).  *)  Die  türkischen ­
  Kappen.  „Fez*  genannt,  und  die  „Moultons*,  welche
mit  dem  Flanell  identisch  sind,  fallen  unter  diese  Post.
‘I  Es  fallen  unter  diese  Post  die  klgendermassen  benannten
Schafwollstoffe  :  Tibet,  Merino,  schottischer  Kachemir,
Orléan,  Barége,  Lasting,  Rips  (Möbelstoff),  Monsselin,
Gros-grain,  Damast.  Plüsch.  Sammt  etc.  Die  Behandlung
der  „Diagonalen*  ben.  Stoffe  und  der  Tischdecken  bän^
von  der  Art  des  Stoffes  ab,  aus  welchem  sie  bereitet  sind.
Strumpfwirkerwaaren  aus  Schafwolle,  jeder
Art.  auch  besetzt  mit  anderen  Geweben
Shawls,  brochirte  und  façonnirte  (Imitationen
der  indischen  und  der  türkischen  Shawls)  .
Shawls,  indische  und  türkische  vom  Werthe  5"/#.
Spitzen,  wollene  vom  Werthe  7®/o.

Kg.  ¡1  Frc.
100  ¡I  10
100  20

100
100
100
100

100

Cent.

50
70  —

30
58
90

.  Cent.
40

50

frei

100  ,¡150
100  160
            
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