XXV. Seide und Seidenwasren.
171
II
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Zoll
Tarifmässige Benennung
all ge-
meiner
trage-
massiger
168 'i
169 il
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1-
170 !!
30o'
Oesterreich-Ungarn.
Kg.
100
NB.
Seidenwaaren :
Blonden, Spitzen, Spitzentücher, Seidenwaaren,
gestickte oder mit Metallfaden
Ganzseidenwaaren, d. i. aus Seide oder Floret-
seide allein li 100
Glatte Gewebe (^vertragsmässig mit Italien) .
Halbseidenwaaren, d. i. alle nicht unter Nr. 168 j
genannten Waaren, welche ausser Seide
oder Floretseide andere Spinnmaterialien '
enthalten 100
1. Ganz grobe Gewebe aus rohem Ge-
spinnst von Seidenabfällen, welche das An- i
sehen von grauer Packleinwand haben und
zu Presstüchern, Putzlappen u. s. w. ver- ;
wendet werden, auch mit einzeln gefärbten
Fäden 100
2. Seide, welche in Garnen aus and. Spinn
materialien versponnen ist, ohne die Um- ;
hüllung derselben zu bilden oder ohne zu
sammenhängend durch die ganze Länge des
Gewebefadens sich zu ziehen, bleibt bei Ge
weben aus solchen Garnen ausser Betracht.
kr.
400
400
200
24
In der Ausfuhr frei.
Deutschland.
Kg.
Seidencocons, Seide, abgehaspelt, unfilirt (Greze) i
oder gesponnen, Floretseide, gekämmt, ge- ¡
spönnen oder gezwirnt, alle diese Seide
nicht gefärbt, auch Abfälle von gefärbter
Seide frei.
Seidenwatte
Seide und Floretseide, gefärbt, Lacets ....
Zwirn aus Rohseide (Nähseide, Knopflochseide
u. s. w.), gefärbt und ungefärbt ....
Waaren aus Seide oder Floretseide, auch in Ver
bindung von Metallfäden, Waaren aus Seide,
gemischt mit anderen Spinnmaterialien und
zugleich in Verbindung mit Metallfäden ;
Spitzen, Blonden und Stickereien, ganz oder
theilweise aus Seide
Anmerkung zu e: Tülle, roh oder gefärbt, un- ||
gemustert i!
Alle nicht unter e begriffenen Waaren aus Seide 1
oder Floretseide, in Verbindung mit Baum
wolle, Leinen, Wolle oder anderen vegeta
bilischen Spinnstoffen
NB. Ganz grobe Gewebe u. s. w. wie im
österreichischen Tarif
In der Ausfuhr frei.
100
100
100
100
100
100
24
36
100
600
"250
300
10
fl. i kr.
— 200 i —
Pfg.
I
Mk. i Pfg.