Full text: General-Zoll-Tarif für die Ein- und Ausfuhr aller Waaren folgender europäischen Staaten: Oesterreich-Ungarn, Deutschland [usw.]

XXV'. Seide und Seidenwaareu. 
175 
i 
T a r i fraäs8ige Benennung 
Zoll 
allge 
meiner 
trags- 
mässiger 
Italien. 
Kg. 
Lira Cent. 
Lira 
Cent. 
128 
129 
130 
131 
132 
Ordinäre Gewebe aus Seidenabfällen (Sirighelli) 
und Ravelli di Seta, auch Stoppolini, mit 
andern Stoffen gemischt oder nicht . . . 
NB. Borten, Bänder, Decken, Strumpf- und Po- 
sanientierwaaren aus Seide oder Floretseide 
zahlen wie die betreffenden Gewebe. 
Spitzen und Tüll aus Seide: 
a) glatt 
b) gemustert 
Spitzen, Borten und Tüll aus Seide und Floret 
seide, gemischt mit echtem und falschem 
Gold und Silber 
Knöpfe: a) überzogen mit Seide od. Floretseide 
b) überzogen mit anderen Stoffen . . 
Anmerkung: Damit diese Knöpfe als solche betrachtet 
werden, genügt es, dass die Schanseite derselben mit Seide 
oder Floretseide überzogen sei. Eine Ausnahme findet 
statt, wenn Baumwolle, Holz oder etwas Anderes auf der 
Rückseite sichtbar ist. 
Genähte Gegenstände : wie die Gewebe, aus welchen 
sie bestehen, mit einem Zuschlag von 10<>/o. 
Alle unter Post 124 b) und c), 125 c) und d), 
dann 126 bis 132 genannten Artikel in der 
Ausfuhr frei. 
1 2 
1 12 
1 18 
1 15 
1 I 4 
1 2 
8 
12 
10 
Niederlande. 
Seide und alle B'oare» am Seide sind zu 
verzollen mit 5®/o vom Werthe. 
Portugal. 
Spitzen 
Plüsch 
Velvets und Satin 
Rips 
Shawls von seidenen Spitzen 
„ alle anderen 
Hals- und Schnupftücher 
Gewebe, n. bes. specificirt, glatte u. gemusterte 
Anmerkung: 
1. Gewebe, in welchen der Einschlag ganz von 
Seide, die Kette nur theilweise von Seide, 
sind wie Seidenwaaren zu behandeln. 
2. Gewebe, in welchen nur der Einschlag oder 
die Kette ganz von Seide ist, oder im Ein 
schlag und Kette nur die Hälfte oder mehr 
von Seide oder Baumwolle enthalten sind . 
3. Alle and. Gewebe, welche Seide in ununter 
brochenen Faden in einer kleineren Menge 
als die Hälfte des anderen Materials bilden, 
werden nach dem andern Material behandelt, 
jedoch mit einem Zuschlag von 30« o belegt. 
Gewebe, seidene, gestickte, werden mit obigem 
Zoll u. einem Zuschlag von 20»/o belegt. 
„ gemischt mit echtem Gold u. Silber desgl. 
mit einem Zuschlag von 25 «'o. 
Kg. 
Reis 
Reis 
1 5450 
1 1545 
1 6180 
1 5665 
1 5450 
1 6758 
1 2834 
1 6180 
1 2575
	        
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