Full text: General-Zoll-Tarif für die Ein- und Ausfuhr aller Waaren folgender europäischen Staaten: Oesterreich-Ungarn, Deutschland [usw.]

XXV, Seide und Seidenwaaren 
177 
fl 
Zoll 
Tarifmässigc Ben en nu» g 
IJ, — IIä 
Rumänien. 
Kg. 
Frc. Cent. 
Frc. jCent. 
412 I 
413 ij 
414‘i 
J 
415 
416 
417 
4181 
419 
420 
Mit Seide gemischte Gewebe, und zwar: 
Wollene Stoffe, gemischt mit Seide allein, oder 
mit Seide, Leinen oder Baumwolle, wobei 
die Seide jedenfalls nur zur Herstellung 
eines Musters oder einer Verzierung dient, 
insofern die Beimengung von Seide weniger 
als 10“/o beträgt, in welchem Falle die Stoffe 
als reinwollene Gewebe behandelt werden . 
Anmerkung zur Post 411 : Wollengewebe mit Franse aus 
Seide oder ans Seide gemischt mit Leinen oder Haumwolle. 
wenn die Fransen einen Bestandtheil des Gewebes selbst 
bilden, fallen unter diese Tarifspost. 
Seidenstoffe mit anderen Materialien als echtem 
oder unechtem Gdd und Silber gemischt . 
Seidenbänder mit anderen Materialien gemischt, 
einfache oder façonnirte, auch Sammtbänder 
Seidenstoffe mit unechtem Gold oder Silber 
gemischt, oder mit unechtem Gold oder 
Silber brochirt 
Seidenstoffe mit echtem Gold oder Silber ge 
mischt, oder mit echtem Gold oder Silber 
brochirt . . . 
Seidengaze mit echtem oder unechtem Gold 
oder Silber gemischt 
Posamentierwaaren und Bänder aus Wolle mit 
anderen Materialien, selbst mit ein wenig 
Seide gemischt 
Posamentierwaaren aus Seide mit anderen 
Materialien als echtem Gold oder Silber 
gemischt 
Posamentierwaaren aus echtem oder unechtem 
Gold oder Silber 
Spitzen aus echtem oder unechtem Gold oder 
Silber 
Jn der Ausfuhr frei. 
100 
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89 
Russland. 
Seide : 
1. Hohe und Flockseide oder bourre de soie, 
gekämmte (seidene Watte), gefärbte und 
ungefärbte . 
NB. Ungekämmte Flockseide, Seiden 
abfälle jeder Art und Cocons zahlen laut 
§ 20, Punkt 8 
2, gesponnene Seide (Tram und Organsin), 
gehaspeltes Seidengarn zu Einschlag und 
Kette, dgl, Nähgarn und Garn aus Flock 
seide oder bourre de soie mit oder ohne 
Wollzusatz : 
a) nicht gefärbt 
h) gefärbt, bedruckt 
Seidengewebe : 
Zeuge, Tücher und Bänder aus reiner Seide 
sowie aus Floretseide ohne Beimischung 
Pud Rubel Kop, Rubel 
— 22 
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',! 1 8 ' — 
1 j 16 ■ — 
Kop. 
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Í 
Holter, General-Zolltarif. 
12
	        
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