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XXXIV. Holz- und Beinwaaren.
il
Tarifmässige Benennung
13d
13e
13f
13K
18g,
13d
13h
35
Deutschland.
Grobe, rohe, ungefärbte Böttcher-, Drechsler-,
Tischler- und blos gehobelte Holzwaaren
und Wagnerarbeiten mit Ausnahme der
Möbel von Hartholz und der fournirten
Möbel, geschälte Korbrinden, grobe Korbflechterwaaren,
weder gefärbt, gebeizt, lackirt,
polirt, noch gefirnisst; Hornplatten rohe, und
blos geschnittene Knochenplatten, Stuhlrohr,
gebeiztes oder gespaltenes ....
Holz in geschnittenen Fournieren, unverleimte.
ungeheizte Parquetbodentheile
Hölzerne Möbel und Möbelbestandtheile, nicht
unter d und g begriffen, auch in einzelnen
Theilen in Verbindung mit unedlen Metallen,
lohgarem Leder, Glas, Steinen (mit Ausnahme
der Edel- und Halbedelsteine), Steinzeug,
Fayence od. Porzellan; andere Tischler-,
Drechsler- und Wagnerarbeiten und grobe
Korbflechterwaaren, welche gefärbt, gebeizt,
lackirt, polirt, gefirnisst oder auch in einzelnen
Theilen mit vorbenannten Materialien
verarbeitet sind; verleimte, auch fournirte
Parquetbodentheile, uneingelegt; grobe Korbwaaren
(Streife-, Würfel- u. Bindenspunde),
grobes ungefärbtes Spielzeug; Fischbein in
Stäben .
Feine Holzwaaren (mit aufgelegter oder Schnitzarbeit),
feine Korbflechterwaaren, Korkstopfen,
Korksohlen, Korkschnitzereien, sowie alle
unter d, f und li nicht begriffenen Waaren
aus vegetabilischen od. animalischen Schnitzstoffen
mit Ausnahme von Schildpatt, Elfenbein,
Perlmutter, Bernstein, Gagat und .Tet,
auch in Verbindung mit anderen Matenalien,
soweit sie dadurcli nicht unter Kurzwaaren
fallen ; Holzbronze
Holzadern, gemusterte und einfache ....
Holzdraht, roher
Gepolsterte Möbel aller Art:
1. ohne Ueberzug
2. mit Ueberzug
In der Ausfuhr frei.
Belgien.
Ordinäre Besen und Fassdauben frei.
Alle Arbeiten aus Holz: Andere werden mit
10% vom Werthe belegt.
Anmerkung: Hierzu gehören hauptsächlich Korhflechterwaaren
und Waaren, die nicht unter die Kurzwaaren fallen,
Möbeln aller Art von Holz oder Metall vom
Werthe 10%.
In der Ausfuhr frei.
li
Z o
1 1
allgemeiner
,
vertrags-
Kg.
100
100
Mk., pfg. ; Mk., pfg.
8 —
6 —
100
10
100
100
100
100
100
Kg.
30
30
30
40
Frc. I Cent
Frc. Cent.