Full text : General-Zoll-Tarif für die Ein- und Ausfuhr aller Waaren folgender europäischen Staaten: Oesterreich-Ungarn, Deutschland [usw.]

Post  des
torig.-Tarifes

240

XXXIV.  Hola-  und  Beinwaaren.

Tar  if  massige  Benennung

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allgemeiner ­


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tragsmässiger


141

I  142

Italien.
Geräthe  und  Arbeiten  aus  gemeinem  Holze  .  .
Nach  dem  Handelsvertrag  mit  Oesterreich:
Geräthe  u.  Arbeiten  aus  gemein.  Holz,  verschiedene  :
weder  polirt  noch  bemalt,  frei.
Kinderspielwaaren  aus  Holz  mit  Inbegrift'  der
Kurzwaaren  .
Nach  dem  Handelsvertrag  mit  <)esterreich  :
Dieselben  Waaren

Kg.
100

Lira
8

Cent.

Lira

Cent.

100!  Õ.5
100  —

40

In  der  Ausfuhr  frei.

!

450

Niederlande.
Alle  Arbeiten  von  Holz  werden  vom  Werthe  mit
5%  belegt.  Darunter  sind  auch  begriffen
alle  hölzernen  Möbel.
Kork  geschnitten  und  façonnirt
In  der  Ausfuhr  frei.
Portugal.
Holzrahmen  und  Gesimswerk  für  Gemälde
oder  Spiegel  für  Zubehör  von  Fenster-  und
Thürvorhängen  :
vollständig  vom  Werthe  20o/o.
unvollständig  od.  in  getrennten  Stücken  (fertige
Holztheile  von  Kähmen  und  Gesimse)  .  .
Ordinäre  Cigarrenkistchen  von  Holz,  fertig  oder
nicht
Alle  nicht  namentlich  aufgeführten  Holzwaaren,
ausgenommen  kleine  Gegenstände  zum  Hausgebrauche, ­
  vom  Werthe  25  ",0.
Kleine  Holzwaaren,  Gegenstände  zum  Hausgebräuche ­

Möbel  aus  jedem  Materiale  (ausgenommen
Metall),  mit  jeder  Art  von  Stoff  überzogen
oder  nicht,  vom  Werthe  25%.
Kinderspielzeug  und  Spiele  jeder  Art  .  .  .  .
(Die  vorstehenden  Zollsätze  basiren  aut  dem
Vertrag  zwischen  Portugal  und  Frankreich.)
Kämme  :  ’  •
Knöpfe  jeder  Art  (ausgenommen  goldene,  silberne
und  Posamentierknöpfe)
In  der  Ausfuhr  frei.

Kg.

100

Kg.

Old.  Ceuts

10

Kei«

Old.  Cents

Kels

1  0080
1  0025
1  0200

1  0200
1  I  0200
1  0400

Rumänien.
Holzwaaren,  und  zwar:
Gemeinste,  wie:  rohe  Böttcher-,  Tischler-,
Drechslerwaaren  ;  Wagnerarbeiten  und  andere
blos  gehobelte  oder  geschnittene  Holzwaaren; ­
  gemeine  Korbmacherwaaren  ;  alle
diese  Gegenstände  nicht  bemalt,  nicht  ge-
            
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