Post des
torig.-Tarifes
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XXXIV. Hola- und Beinwaaren.
Tar if massige Benennung
z
■s i
allgemeiner
o 1 1
tragsmässiger
141
I 142
Italien.
Geräthe und Arbeiten aus gemeinem Holze . .
Nach dem Handelsvertrag mit Oesterreich:
Geräthe u. Arbeiten aus gemein. Holz, verschiedene :
weder polirt noch bemalt, frei.
Kinderspielwaaren aus Holz mit Inbegrift' der
Kurzwaaren .
Nach dem Handelsvertrag mit <)esterreich :
Dieselben Waaren
Kg.
100
Lira
8
Cent.
Lira
Cent.
100! Õ.5
100 —
40
In der Ausfuhr frei.
!
450
Niederlande.
Alle Arbeiten von Holz werden vom Werthe mit
5% belegt. Darunter sind auch begriffen
alle hölzernen Möbel.
Kork geschnitten und façonnirt
In der Ausfuhr frei.
Portugal.
Holzrahmen und Gesimswerk für Gemälde
oder Spiegel für Zubehör von Fenster- und
Thürvorhängen :
vollständig vom Werthe 20o/o.
unvollständig od. in getrennten Stücken (fertige
Holztheile von Kähmen und Gesimse) . .
Ordinäre Cigarrenkistchen von Holz, fertig oder
nicht
Alle nicht namentlich aufgeführten Holzwaaren,
ausgenommen kleine Gegenstände zum Hausgebrauche,
vom Werthe 25 ",0.
Kleine Holzwaaren, Gegenstände zum Hausgebräuche
Möbel aus jedem Materiale (ausgenommen
Metall), mit jeder Art von Stoff überzogen
oder nicht, vom Werthe 25%.
Kinderspielzeug und Spiele jeder Art . . . .
(Die vorstehenden Zollsätze basiren aut dem
Vertrag zwischen Portugal und Frankreich.)
Kämme : ’ •
Knöpfe jeder Art (ausgenommen goldene, silberne
und Posamentierknöpfe)
In der Ausfuhr frei.
Kg.
100
Kg.
Old. Ceuts
10
Kei«
Old. Cents
Kels
1 0080
1 0025
1 0200
1 0200
1 I 0200
1 0400
Rumänien.
Holzwaaren, und zwar:
Gemeinste, wie: rohe Böttcher-, Tischler-,
Drechslerwaaren ; Wagnerarbeiten und andere
blos gehobelte oder geschnittene Holzwaaren;
gemeine Korbmacherwaaren ; alle
diese Gegenstände nicht bemalt, nicht ge-