I Post des
'Orig.-Tarifes
242
XXXIV. Holz- und Beiiiwaareii.
181
fl i
T a r i f in ã s s i g e Benennung 11
Russland.
Hölzerne Schnitzarbeit jeder Art, darunter auch
Rahmen ohne Spiegel und Bilder ....
Anmerkung 1: Derselben Zollgebühr unterliegen auch
Fabrikate jeder Art aus Filz, gezupften Taufasern. Papier-
maché und Canon Pierre, welche das Aussehen von
hölzerner Schnitz- und Drechslerarbeit haben, mit Ausnahme
der ungefärbten und unpolirten. § IS I, Pkt. 7.
Anmerkung 2: Kähmen mit Spiegeln und Bildern, wenn i
solche nicht besonders gewogen werden können, unter- |
liegen einer Zollgebühr von 22 Kop. für die Arschin, wobei
eine nicht volle Arschin für eine volle gerechnet wird. '
(Vergl. § 158, Anm. 3.)
Anmerkung 3: Hölzerne Rahmen ohne Spiegel und Bilder ¡|
fallen je nach ihrer (Qualität unter die §§ 180 und 181,
solche aber mit Incrustirungen und Einlegungen, welche ^
per Stück weniger als 3 Pfuud wiegen, müssen nach g 227 '¡
verzollt werden. Dabin gehören auch alle Rahmen, welche ,
aus verschiedenen Materialien, als Schildkrot, Malachit, ,■
Elfenbein in Verbindung mit Metallen zusammengesetzt j
sind, sowie auch diverse Rahmen, welche wie jene für |
Photographien in vollkommen fertigem Zustande, d. i. unter
Glas und Rahmen und Bild, oder was immer für eine Ein- .1
läge, zur Einfuhr gelangen. |
In (hr Ausfuhr frei. ’ :
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Zoll
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Rubel I Kop. I Rubel! Kop.
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I
Serbien. ,
Holzwaareii :
(ij gemeine, d. i. Wagner-, Böttcher-, Drechsler-
und Tisclilerarbeiten. roh. weder angestrichen
noch bemalt, lackirt oder jtolirt und blos
in Verbindung mit Eisen . . . . ' . . .
Hieher geiii'ren ; Fässer, Schädel, Bottiche, ij
Kufen, Tröge, Butten, Eimer, Räder und
andere Wagenbestandtheile (ausgenommen |
fertige Wagen), Schubkarren, Handkarren, j
Handschlitten, I’arquetten und Parquetten- ’
bestandtheile, Ruder, Bänke, Tische, Stühle,
Bettstätten, Kästen, .loche, Sattelformen, |
Mangen, Drehbänke, Sjdnnräder, Mühlen,
Leitern, Stiefelhölzer, Holzschuhe, Hühner
steigen, Kochlöffel, Teller, grobes Spielzeug, i
Schachteln, Rechen, Heugabeln, Schaufeln, ¡
Schuhnägel, Zahnstocher, Zündholzdraht und ¡
dergl., rohe, weder angestrichene, noch '
lackirte oder jiolitirte Holzwaareii, auch
Korkstöpsel und Korksohlen.
Alle diese Waaren vertragsm. mit Oesterreich- ¡
Ungarn und Deutschland
l>) Tischler- und Drechslerarheiten aller unter
a nicht genannten (ausgenommen der Pro-
ducte, welche nicht Theile derselben vor-
stellen, oder welche in andern Rubriken ;
enthalten) mit oder ohne Verbindung mit ■
Bein, Stein, Glas, Rohr, Stroh oder sonstigen
Gewächsarten und zwar: !
1. gefärbt oder nicht gefärbt i
2. polirt, lackirt
' 8. tapezirt mit Stoff oder Leder . . . |
4. bronzirt oder vergoldet ^
Kg.
100
Dinar Para
8 —
Dinar Para
100 — —
100
100
100
15
25
50
100 100