Full text: General-Zoll-Tarif für die Ein- und Ausfuhr aller Waaren folgender europäischen Staaten: Oesterreich-Ungarn, Deutschland [usw.]

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IV. Zucker. 
Tarifmässige Benennung 
Kosinenstengel 
Schweden. 
Limonien und Pomeranzen 
Orangen und Citronen (Vertrag mit Spanien) 
Citronenschalen, getrocknet 
Citron at 
Citronensäure, Citronenpulver 
Pomeranzenknospen und Pomeranzenschalen, ge 
trocknete 
Datteln 
Mandeln ; . 
Kastanien frei. 
Oliven 
Pistazien, frische 
in Branntwein oder Essig eingelegte 
getrocknete 
In der Ausfuhr frei. 
Türkei. 
Südfrüchte vertragsmässig vom Werthe 8o/o. 
IV. Zucker. 
Oesterreich Ungarn. 
17 
18 
19 
Eohzucker: 
a) unter der holländischen Standard-Nr. 19 . 
h) von der holländischen Standard-Xr. 19 und 
darüber 
Kafflnirter Zucker 
Zuckerlösungen, Krümelzucker, Stärkezucker, 
Traubenzucker im festen Zustande . . . 
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Syrup, Stärkezucker, Traubenzucker im flüssigen 
Zustande, Melasse 
Anmerkung: ie Verbrauchsabgaben von der Zucker- 
erzeugnng sind in den Zollsätzen inbegriffen. 
Mit dem Gesetze vom 8. Juni 1880, R.-G.-Hl. Nr. 74, 
V.-Bl. Nr. 22, wurde die Rückvergütung an Zoll- i nd Ver 
zehrungssteuer bei der Ausfuhr von Rüben- und Colonial 
zucker vom 1. October 1880 an festgesetzt, und zwar: Für 
1 Mctr. Zucker unter 92 bis m ndestens 88 Percent Pola 
risation mit 8 fl. 40 kr.; für 1 Mctr. Zucker unter 99'/,„ 
bis mindestens 92 Percent Polarisation mit 9 fl. 40 kr.; 
für 1 Mctr. Zucker von mindestens 99’/, □ Percent Polari 
sation mit 11 fl. In dem § 14 dieses Gesetzes wurde be 
stimmt, dass, wenn bei einer mit dem Ansprüche auf Steuer 
rückvergütung verbundenen Zuckeransfuhrserklärnng das 
Ergebniss der amtlichen Erhebung des Zuckergehaltes nie 
driger als 88 Percent, beziehungsweise 92 oder 95*/io Percent 
Polarisation ist und der Unterschied »/,„ Percent über 
schreitet, so tritt wegen desselben die Verweigerung der 
Rückvergütung an Zoll- und Verzehrungssteuer, beziehungs 
weise des höheren Ausmasses derselben ein ; überschreitet 
der Unterschied 1 Percent, so erfolgt ausser dieser Ver 
weigerung auch das Strafverfahren. 
In der Ausfuhr frei.
	        
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