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XXXVI. Steinwaaren.
2Õ9
Sí
Tarifmâssige Benennung
41
.38
41
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223
224
Fassung, bearbeitete Halbedelsteine,. Waaren
daraus, soweit sie nicht unter Kurz waaren
fallen
Andere Waaren aus Steinen, mit Ausnahme der
Statuen :
a) ausser Verbindung mit anderen Waaren
oder nur in Verbindung von Holz, Eisen
ohne Politur und Lack, gespaltene, ge
sägte oder sonst bearbeitete Schiefer
platten , Schiefertafeln in Holzrahmen,
auch lackirten oder polirten ....
h) in Verbindung mit anderen Materialien,
so weit selbe nicht unter Kurzwaaren
fallen
Tara zu Post 33 c: 10 in Fässern und
Kisten.
In der Ausfuhr frei.
, Belgien.
Waaren aus Stein, Alabaster, Cement, Marmor,
Gyps frei.
Statuen aus den vorbenannten Materialien frei.
Dachschiefer
ln der Ausfuhr frei.
Dänemark.
steine unbearbeitete aller Art; ferner nicht ge
schliffene oder polirte Block- und Feld
steine, Flintensteine, Steine für Steindrucke
reien mit und ohne Zeichnung, Fliesen aller
Art, Dachschiefer, Rechen- und Schreibtafeln
aus Schiefer, mit oder ohne Rahmen, sowie
Schiefergriffel, ferner pulverisirter Gyps und
gebrannter Kalk; Cement aller Art, auch
gebrannter Cementstein; gemahlener Trass,
Puzzolana und hydraulischer Kalk frei.
Andere gemahlene, pulverisirte, geschlemmte oder
auf andere Art zubereitete Steinarten, soweit
selbe nicht ihrer Beschaffenheit nach unter
die Farbestoffe gehören , ingleichen Kreide
zum Gebrauche beim Kartenspiel . . . .
Abgüsse, Formen, Ornamente u. dgl. aus Cement,
Gyps, Kreide oder dgl
Mühlen- und Quernsteine, ganze oder zusammen
gesetzte, ingleichen Schleifsteine:
bis 14" im Durchmesser ....
über 14" bis 20" im Durchmesser
„ 20" „ 82" , „ . .
n 82" „ 41" „ m
„41"
(Für das Loch in den Steinen wird keine
Vergütung zugestanden. Einzelne Theile zu
Mühlsteinen sind wie Steinhauerarbeit zu
verzollen.)
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Zoll
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Kg.
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Stück
Pfd.
Mk.
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Pfg.
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